# Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0: Teile, ohne Knochen

> Die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0 steht für Teile, ohne Knochen. Der Drittlandszollsatz beträgt 85,1 EURO 100 Kilogramm, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/02072710000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0207.27.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 85,1 EURO 100 Kilogramm
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
  - 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
    - 0207.27 von Truthühnern, Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
      - 0207.27.10 ohne Knochen
        - 0207.27.10.00.0 Teile, ohne Knochen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 85,1 EURO 100 Kilogramm | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Brasilien | 0 % | Non preferential tariff quota |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Non preferential tariff quota |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEHH/817/07-1** (DE): Rohes, gefrorenes Putenbrustfleisch, mit Haut, ohne Knochen. Nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Abteilung ist das Fleisch ungewürzt. Nach den Antragsangaben liegt im Zeitpunkt der Einfuhr ein kleines Stück Butter auf dem Fleisch. Die Ware ist in einer Aluminiumschale mit verschweißtem, klarsichtigem Foliendeckel, in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Der Anteil an Fleisch ist charakterverleihend.
- **DEHH/816/07-1** (DE): Rohes, gefrorenes Putenbrustfleisch, mit Haut, ohne Knochen. Nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Abteilung ist das Fleisch ungewürzt. Nach den Antragsangaben liegt im Zeitpunkt der Einfuhr ein kleines Stück Butter auf dem Fleisch. Die Ware ist in einer Aluminiumschale mit verschweißtem, klarsichtigem Foliendeckel, in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Der Anteil an Fleisch ist charakterverleihend.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0207

Zu Unterpositionen 0207 27 10 bis 0207 27 99: Die Erläuterungen zu Unterpositionen 0207 26 10 bis 0207 26 99 gelten sinngemäß. (entfallen) Bis

### Pos. 0207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, von Hausgeflügel, das lebend zur Position 0105 gehört. Die Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel mit größter Bedeutung im internationalen Handel sind Hühner-, Gänse- und Entenlebern. Zu diesen gehören auch Fettlebern von Gänsen und Enten, die sich von anderen Lebern dadurch unterscheiden, dass sie wesentlich größer und schwerer, fester und fettreicher sind; ihre Farbe reicht von weißbeige bis zu hellem kastanienbraun, während andere Lebern im Allgemeinen dunkel- oder hellrot sind.

### Pos. 0207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 1669/77 der Kommission vom 25. Juli 1977 (ABl. EG Nr. L 186/23) (RV L 1699/77), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Rohes, gefrorenes Fleisch von Hausgeflügel, das durch Abschaben des nach dem Entfernen der wertvolleren Fleischteile verbleibenden Knochengerüsts oder auf andere Weise (z. B. …

### Pos. 0207

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-70/14: Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission vom 17. Dezember 1987 zur Erstellung einer Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen in der zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2091/2005 der Kommission vom 15. Dezember 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Legehennen, die am Ende ihrer Lege­periode zu einem Zeitpunkt geschlachtet werden, zu dem ihr Skelett bereits vollständig ver­knöchert ist („Schlachthennen“), nicht von der Warenbezeichnung „Andere“ der in diesem Anhang aufgeführten Produktcodes 0207 12 10 9900 und 0207 12 90 9190 erfasst werden.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0 umfasst Teile, ohne Knochen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0207.27.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0207.27.10.00.0 beträgt 85,1 EURO 100 Kilogramm. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0207.27.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 020727. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0?

0207.27.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0207.27.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0207.27.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE > 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren > 020727 von Truthühnern, Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren > 02072710 ohne Knochen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0207.27.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0207.27.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEHH/817/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0207.27.10.00.0?

Warennummer 0207.27.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/02072710000 verlinken.
