# Zolltarifnummer 0208.40.20.00: Robbenfleisch

> Die Zolltarifnummer 0208.40.20.00 steht für Robbenfleisch. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0208402000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0208.40.20.00
- Drittlandszollsatz: 6,4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
  - 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
    - 0208.40 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
      - 0208.40.20 Robbenfleisch
        - 0208.40.20.00 Robbenfleisch

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,4 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Zentralamerika | 0 % | Tariff preference |
| Mercosur | 5,1 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von den in der Position 0106 erfassten Tieren, vorausgesetzt, dass sie für die menschliche Ernährung geeignet sind (z. B. von Kaninchen, Hasen, Fröschen, Rentieren, Bibern, Walen, Schildkröten).

### Pos. 0208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung der Vorabentscheidung des EuGH vom 27. Oktober 2011, Rechtssache C-559/10. (ABl. EU Nr. C 370/15) Bei dem diesem Urteil zugrunde liegenden Erzeugnis handelt es sich um gefrorenes Kamelfleisch, ohne Knochen, das von wildlebenden, erlegten Tieren aus Australien stammt. Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung bildet, ist dahin auszulegen, dass Kamelfleisch als „andere [Wildfleischarten]“ in die Unterposition 0208 90 40 1) einzureihen ist, wenn die Kamele, von denen dieses Fleisch stammt, in freier Wildbahn lebten und gejagt wurden. 1) Anm. des BMF: Am 1. …

### Kapitel 02

1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (RV E0201A00); b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410) (RV E0201B00); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) (RV E0201C00); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15) (RV E0201D00). Zusätzliche Anmerkungen 1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern" im Sinne der Unterpositionen 0201 10 und 0202 10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0208.40.20.00.0 Robbenfleisch

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0208.40.20.00?

Die Zolltarifnummer 0208.40.20.00 umfasst Robbenfleisch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0208.40.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 0208.40.20.00 beträgt 6,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0208.40.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 020840. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0208.40.20.00?

0208.40.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0208.40.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

0208.40.20.00 steht in dieser Hierarchie: 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE > 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren > 020840 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) > 02084020 Robbenfleisch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0208.40.20.00?

Zu 0208.40.20.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0208.40.20.00?

TARIC-Code 0208.40.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0208402000 verlinken.
