# Zolltarifnummer 0304.81.00.10: Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Atlantischen Lachs (Salmo salar)

> Die Zolltarifnummer 0304.81.00.10 steht für Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Atlantischen Lachs (Salmo salar). Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0304810010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0304.81.00.10
- Drittlandszollsatz: 2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  - 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
    - 0304.81 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
      - 0304.81.00 Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
        - 0304.81.00.10 Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Atlantischen Lachs (Salmo salar)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ESBTIESBTI2026SOL255** (ES): Lomo de salmón de Noruega, especie Salmo salar. Producto congelado. Se presenta para su venta al por menor en porciones sin piel con un peso de 125 g en pack de 2 unidades. Función o uso: Concebido para uso alimentario.
- **DEBTI49303/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Salmo salar (Atlantischer Lachs), ohne Haut, ohne Gräten und ohne weitere Zusätze. Jeweils zwei Fischfiletstücke sind einzeln entnehmbar in einer Faltschachtel (Inhalt 250 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "gefrorene Fischfilets von anderen Fischen als in den Unterpositionen 0304 61 bis 0304 79 genannt, vom Atlantischen Lachs".
- **FRBTIFR-BTI-2017-08851** (FR): Blocs congelés de filets de saumon Atlantique (Salmo salar) crus, d’un poids de 50 grammes.
- **SETIL 2013-13930** (SE): Lax Lax enligt uppgift av arten atlantlax. Laxen är filead, saltad och fryst samt föreligger i bulk.
- **DE17625/12-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe Filetstücke von Fischen der Art Salmo salar (Atlantischer Lachs), die beim Zuschneiden von Fischfilets anfallen. Die nahezu grätenfreien Fischfiletstücke sind zu Blöcken à 7,5 kg gefroren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Filets von anderen als in den Unterpositionen 0304 31 - 0304 71 genannten Fischen, hier: vom atlantischen Lachs (Salmo salar)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0304

Zu Unterpositionen 0304 61 00 bis 0304 89 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304 31 00 bis 0304 49 90. Hierher gehören auch tief gefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im Allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen, in kleinere Stücke (Portionen, Stäbchen usw.) zerlegt zu werden, die sodann für den Einzelverkauf aufgemacht werden.

### Pos. 0304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …

### Pos. 0304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

### Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0304.81.00.10.0 vom Atlantischen Lachs (Salmo salar)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0304.81.00.10?

Die Zolltarifnummer 0304.81.00.10 umfasst Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Atlantischen Lachs (Salmo salar). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0304.81.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 0304.81.00.10 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0304.81.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030481. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304.81.00.10?

0304.81.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0304.81.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

0304.81.00.10 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren > 030481 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) > 03048100 Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304.81.00.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0304.81.00.10 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL255. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0304.81.00.10?

TARIC-Code 0304.81.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0304810010 verlinken.
