# Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0: Fischlebern, andere, andere, andere, geräuchert

> Die Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0 steht für Fischlebern, andere, andere, andere, geräuchert. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/03052000960
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-01
- Zolltarifnummer: 0305.20.00.96.0
- Drittlandszollsatz: 11 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  - 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
    - 0305.20 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
      - 0305.20.00 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
        - 0305.20.00.96 drugo
          - 0305.20.00.96.0 Fischlebern, andere, andere, andere, geräuchert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0305

Zu Unterposition 0305 20 00 Hierher gehört unter anderem Fischrogen, gesalzen, der zur Herstellung von Kaviar oder Kaviarersatz bestimmt ist. Dieser Rogen ist für den unmittelbaren Verzehr als Kaviar oder Kaviarersatz ungeeignet. Er ist zwar möglicherweise für den menschlichen Verzehr bestimmt, ist jedoch in dem Zustand, in dem er vorliegt, ohne weitere Behandlung nicht als Kaviar- oder Kaviarersatz genießbar. Eine solche Behandlung umfasst beispielsweise eine zusätzliche Säuberung zur Entfernung anhaftender Organe oder zur Verringerung des Salzgehalts, um die Ware für den menschlichen Verzehr geeignet zu machen. Nicht hierher gehört Fischrogen, der für den unmittelbaren Verzehr als Kaviar oder Kaviarersatz (Position 1604) geeignet ist.

### Pos. 0305

Zu Unterposition 0305 20: 1. Seehasenrogen, in Salzlake, mit einem Salzgehalt von 15 bis 18 GHT, in 105 kg Fässern. Durch den hohen Salzgehalt ist das Produkt für die weitere Verarbeitung vor dem Verzehr bestimmt. Anwendung der AV 1 und 6.

### Pos. 0305

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

### Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0?

Die Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0 umfasst Fischlebern, andere, andere, andere, geräuchert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0305.20.00.96.0?

Der Drittlandszollsatz für 0305.20.00.96.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0305.20.00.96.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0?

0305.20.00.96.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0305.20.00.96.0 im Zolltarif eingeordnet?

0305.20.00.96.0 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar > 030520 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake > 03052000 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake > 0305200096 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0305.20.00.96.0?

Zu 0305.20.00.96.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0305.20.00.96.0?

Warennummer 0305.20.00.96.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/03052000960 verlinken.
