# Zolltarifnummer 0305.49.80.60: Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)

> Die Zolltarifnummer 0305.49.80.60 steht für Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus). Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0305498060
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-01
- Zolltarifnummer: 0305.49.80.60
- Drittlandszollsatz: 14 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  - 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
    - 0305.49 Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, andere
      - 0305.49.80 andere
        - 0305.49.80.60 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE13563/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch). Das Thunfischfleisch ist in Filets, Steaks, rechteckige Blöcke oder in Stücke geschnitten und weist verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Bei den einzelnen Waren handelt es sich um: 1. Thunfischfilets, sog. Tuna Loins: 0,5 kg bis 4 kg, parallel zu der Wirbelsäule, vom frisch gefangenen und ausgenommenen Thunfisch geschnitten (Kiemen, Fischkopf, Gräten, Flossen, Bauchorgane, Fischschwanz und Blut wurden entfernt), 2. sog. Tuna Steaks: 80 g bis 200 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets senkrecht zu der Wirbelsäule herausgeschält, 3. sog. Tuna Saku Blöcke: 200 g bis 810 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets parallel zu der Wirbelsäule herausgeschält und 4. Thunfisch-Stücke, sog Tuna pokes: geschnittene, 2 cm große Würfel (ohne Haut und Gräten), aus der Thunfischlende herausgeschält. Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und einzeln verpackt bzw. vakuumverpackt. Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg oder 10 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DE13804/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch). Kaltgeräucherte Thunfischfilets wurden fein zerkleinert zu sog. Thunfischfleisch-Masse. Diese weisen verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Die Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und vakuumverpackt (500 g Inhalt). Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DEBTI13563/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch). Das Thunfischfleisch ist in Filets, Steaks, rechteckige Blöcke oder in Stücke geschnitten und weist verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Bei den einzelnen Waren handelt es sich um: 1. Thunfischfilets, sog. Tuna Loins: 0,5 kg bis 4 kg, parallel zu der Wirbelsäule, vom frisch gefangenen und ausgenommenen Thunfisch geschnitten (Kiemen, Fischkopf, Gräten, Flossen, Bauchorgane, Fischschwanz und Blut wurden entfernt), 2. sog. Tuna Steaks: 80 g bis 200 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets senkrecht zu der Wirbelsäule herausgeschält, 3. sog. Tuna Saku Blöcke: 200 g bis 810 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets parallel zu der Wirbelsäule herausgeschält und 4. Thunfisch-Stücke, sog Tuna pokes: geschnittene, 2 cm große Würfel (ohne Haut und Gräten), aus der Thunfischlende herausgeschält. Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und einzeln verpackt bzw. vakuumverpackt. Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg oder 10 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DEBTI13802/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohe, kaltgeräucherte und gefrorene Thunfischfilets von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch), die verschiedene Raucharomaintensitäten aufweisen. Thunfischfilets, die parallel aus der Wirbelsäule, vom frisch gefangenen und ausgenommenen Thunfisch stammen (Kiemen, Fischkopf, Gräten, Flossen, Bauchorgane, Fischschwanz und Blut wurden entfernt), wurden in kleinere, einzelne Stücke bzw. Scheiben geschnitten (12 g bis 100 g, 3-4 cm lang und 6-8 cm breit). Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und vakuumverpackt (100 g Inhalt). Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DE13802/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohe, kaltgeräucherte und gefrorene Thunfischfilets von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch), die verschiedene Raucharomaintensitäten aufweisen. Thunfischfilets, die parallel aus der Wirbelsäule, vom frisch gefangenen und ausgenommenen Thunfisch stammen (Kiemen, Fischkopf, Gräten, Flossen, Bauchorgane, Fischschwanz und Blut wurden entfernt), wurden in kleinere, einzelne Stücke bzw. Scheiben geschnitten (12 g bis 100 g, 3-4 cm lang und 6-8 cm breit). Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und vakuumverpackt (100 g Inhalt). Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DE13806/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Arten Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch). Kaltgeräucherte Thunfischfilets wurden in kleinere 1 cm große Stücke (Würfel) geschnitten (sog. Thunfischtartar). Diese weisen verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und vakuumverpackt (500 g Inhalt). Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".
- **DEBTI13804/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Art Thunnus obesus (Großaugen-Thunfisch). Kaltgeräucherte Thunfischfilets wurden fein zerkleinert zu sog. Thunfischfleisch-Masse. Diese weisen verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Die Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und vakuumverpackt (500 g Inhalt). Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 50 genannt, Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0305

Zu Unterpositionen 0305 41 00 bis 0305 49 80: Siehe die Erläuterungen zu Position 0305 des HS, vierter Absatz.

### Pos. 0305

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

### Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0305.49.80.60.0 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0305.49.80.60?

Die Zolltarifnummer 0305.49.80.60 umfasst Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0305.49.80.60?

Der Drittlandszollsatz für 0305.49.80.60 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0305.49.80.60?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030549. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0305.49.80.60?

0305.49.80.60 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0305.49.80.60 im Zolltarif eingeordnet?

0305.49.80.60 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar > 030549 Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, andere > 03054980 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0305.49.80.60?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0305.49.80.60 erfasst, zum Beispiel DE13563/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0305.49.80.60?

TARIC-Code 0305.49.80.60 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0305498060 verlinken.
