# Zolltarifnummer 0403.90: Buttermilch, andere

> Die Zolltarifnummer 0403.90 steht für Buttermilch, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/040390
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0403.90
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 04 MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
    - 0403.90 Buttermilch, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Fidschi | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10333/17-1** (DE): Fermentierte Magermilch in Pulverform, gamma-bestrahlt Antragsangaben: Magermilchpulver, fermentiert mit Milchsäurebakterien, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten oder Kakao; zur besseren Haltbarkeit gamma-bestrahlt; zur Verwendung in der Kosmetik. Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Hellgelbes, feines Pulver mit leicht säuerlichem Geruch. Milchfett*: weniger als 1,5 GHT *: gem. Antragangaben Andere fermentierte Milch, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao, in Pulverform, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Buttermilch und alle Arten fermentierter oder gesäuerter Milch (einschließlich Rahm), insbesondere dickgelegte Milch und dickgelegter Rahm, Joghurt und Kefir. Waren dieser Position können flüssig, pastenförmig oder fest (einschließlich gefroren), eingedickt (z. B. evaporiert oder in Blöcken, Pulver oder als Granulat) oder haltbar gemacht sein. Fermentierte Milch dieser Position kann aus Milchpulver der Pos. 0402 bestehen, das im Hinblick auf seine Verwendung in Fleischzubereitungen oder als Zusatz für Tierfutter mit kleinen Mengen Milchsäurebakterien versetzt ist. Gesäuerte Milch dieser Position kann aus Milchpulver der Pos. 0402 bestehen, das mit geringen Mengen Säure (einschließlich Zitronensaft) in kristalliner Form versetzt ist, um durch Wasserzusatz rekonstituierte Sauermilch zu erhalten. …

### Pos. 0403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission vom 16. September 2008 (ABl. EU Nr. L 248/8) (RV L 900/2008): zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren. Artikel 1 Diese Verordnung legt die erforderlichen gemeinschaftlichen Analysenmethoden zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93, soweit die Einfuhren betroffen sind, und der Verordnung (EG) Nr. 1460/96 der Kommission fest; statt einer Analysenmethode können nur die verschiedenen Schritte eines anzuwendenden Verfahrens aufgezeigt oder das einer anzuwendenden Methode zugrunde liegende Prinzip genannt werden. Artikel 2 Nach den Begriffsbestimmungen im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0403.90.11 1,5 GHT oder weniger
- 0403.90.13 mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 0403.90.19 mehr als 27 GHT
- 0403.90.31 1,5 GHT oder weniger
- 0403.90.33 mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 0403.90.39 mehr als 27 GHT
- 0403.90.51 3 GHT oder weniger
- 0403.90.53 mehr als 3 bis 6 GHT
- 0403.90.59 mehr als 6 GHT
- 0403.90.61 3 GHT oder weniger
- 0403.90.63 mehr als 3 bis 6 GHT
- 0403.90.69 mehr als 6 GHT
- 0403.90.71 1,5 GHT oder weniger
- 0403.90.73 mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 0403.90.79 mehr als 27 GHT
- 0403.90.91 3 GHT oder weniger
- 0403.90.93 mehr als 3 bis 6 GHT
- 0403.90.99 mehr als 6 GHT

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0403.90?

Die Zolltarifnummer 0403.90 umfasst Buttermilch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0403.90?

Für 0403.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 0403.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 040390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0403.90?

0403.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0403.90 im Zolltarif eingeordnet?

0403.90 steht in dieser Hierarchie: 04 MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0403.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0403.90 erfasst, zum Beispiel DE10333/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0403.90?

HS-Unterposition 0403.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/040390 verlinken.
