# Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1: Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel

> Die Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1 steht für Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/05040000901
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0504.00.00.90.1
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 0504 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
    - 0504.00.00 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
      - 0504.00.00.90 andere
        - 0504.00.00.90.1 Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI11326/19-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrockneten, in Stücke geschnittenen, grünen Pansen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden und Katzen (Tierfutter) bestimmt und im bedruckten Polybeutel mit Etikett in unterschiedlichen Verpackungsgrößen als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Mägen von Hausrindern, zerteilt".
- **DEBTI12528/19-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrockneten, in Stücke geschnittenen, weißen Pansen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel mit Aufkleber als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Mägen von Hausrindern, zerteilt".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Därme, Blasen und Mägen von Tieren (ausgenommen solche von Fischen, die zu Pos. 0511 gehören), ganz oder geteilt, ohne Rücksicht darauf, ob sie zur menschlichen Ernährung geeignet sind oder nicht, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert. Anders zubereitete oder haltbar gemachte Erzeugnisse sind ausgenommen (im allgemeinen Kapitel 16). Hierher gehören insbesondere: 1) Labmagen (vom Kalb, vom Zickel usw.) auch zerschnitten oder getrocknet, aus denen Lab gewonnen wird. 2) Wiederkäuermagen, auch Pansen. Im gegarten Zustand gehören sie zu Kapitel 16. 3) Nicht bearbeitete Goldschlägerhaut, die Außenhaut der Rinder- oder Schafplumpdärme. …

### Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1?

Die Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1 umfasst Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0504.00.00.90.1?

Der Drittlandszollsatz für 0504.00.00.90.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0504.00.00.90.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 050400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1?

0504.00.00.90.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0504.00.00.90.1 im Zolltarif eingeordnet?

0504.00.00.90.1 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0504 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert > 05040000 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert > 0504000090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0504.00.00.90.1?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0504.00.00.90.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI11326/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0504.00.00.90.1?

Warennummer 0504.00.00.90.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/05040000901 verlinken.
