# Zolltarifnummer 0511.91.90.00: Waren tierischen Ursprungs, andere

> Die Zolltarifnummer 0511.91.90.00 steht für Waren tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0511919000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0511.91.90.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
    - 0511.91 andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
      - 0511.91.90 andere
        - 0511.91.90.00 Waren tierischen Ursprungs, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14578/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um dünn geraspelten, getrockneten Thunfisch ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Katzenfutter (Tierfuttermittel, Katzensnack) bestimmt und zu 12 g in mit einer bedruckten Banderole sowie einem Aufkleber versehenen Kunststoffdose als Einzelfuttermittel für Katzen verpackt. Da die Herstellung und der Transport des Erzeugnisses unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, ist das Erzeugnis nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet, keine Abfälle".
- **CZBTI47/175552/2025-300000-ZI/01** (CZ): Dle poskytnutých údajů se jedná o živočišné produkty, nezpůsobilé k lidskému požívání - mrazem sušené krevety (antarctic krill). Účel použití: doplňkové krmivo a pamlsek pro zvířata v zájmovém chovu. Baleno do sáčků a kartonu. Upraveno pro maloobchodní prodej.
- **CZBTI47/175594/2025-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o živočišné produkty, nezpůsobilé k lidskému požívání - sušené drobné mořské ryby (např. ančovičky, sardinky, šproty). Účel použití: doplňkové krmivo a pamlsek pro zvířata v zájmovém chovu. Hmotnost: 1 kg. Baleno do PE sáčků.
- **DEBTI31437/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete Daphnien (Wasserflöhe), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt und in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
- **DEBTI31435/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Krebstiere (Shrimps / Garnelen), ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter für Haustiere bestimmt und als Heimtierfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards in einem Tierfutterherstellungsbetrieb erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Das Ergänzungsfutter ist in bedruckten Kunststoffbeuteln zu je 1 kg für den den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
- **DEBTI31436/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um gefriergetrocknete Salzkrebse (Artemia), die in Würfelform gepresst sind, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt und in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
- **DEBTI11595/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten Krill und Süßwassergarnelen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Zierfische) bestimmt und als Einzelfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
- **SEBTITV-2024-02727** (SE): Kött enligt uppgift i form av frystorkade bitar av lax. Produkten är avsedd som kattfoder och föreligger i detaljhandelsförpackning om 30 g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0511

Zu Unterposition 0511 91 90: Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch (siehe hierzu Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5, Absätze (i) und (ii); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder als für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 3 erfassten Arten, z.B. Wasserflöhe (Daphnia) und andere Blattfußkrebse oder Muschelkrebse, für die Fütterung von Aquariumsfischen getrocknet..

### Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

### Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0511.91.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.91.90.00?

Die Zolltarifnummer 0511.91.90.00 umfasst Waren tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.91.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 0511.91.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0511.91.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.91.90.00?

0511.91.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0511.91.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

0511.91.90.00 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051191 andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 > 05119190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.91.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.91.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14578/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.91.90.00?

TARIC-Code 0511.91.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0511919000 verlinken.
