# Zolltarifnummer 0511.99.10.00: Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle

> Die Zolltarifnummer 0511.99.10.00 steht für Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0511991000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0511.99.10.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
    - 0511.99 andere, andere
      - 0511.99.10 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
        - 0511.99.10.00 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI45966/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sog. Kaninchenhaut mit Fell, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware besteht aus gewaschenen sowie getrockneten, rohen, etwa 10 x 4 cm großen Zuschnitten von Häuten von Kaninchen mit Haaren, die Bindegewebereste und Knochenreste aufweisen. Die durch die Trocknung verhärteten, leicht "verknüllten" Zuschnitte stellen sich zolltarifrechtlich als Teile eines "rohen Pelzfells" dar, die jedoch aufgrund der vorliegenden Beschaffenheit nicht wirtschaftlich sinnvoll zu Kürschnerzwecken verarbeitet werden können. Die Ware ist in einem etikettierten Beutel (Inhalt 500g) als Tierfutter (Einzelfuttermittel für Hunde) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schnitzel oder ähnliche Abfälle von roher Häute und Felle".
- **DEBTI12673/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete Sehnen vom Wasserbüffel, ohne weitere Zusätze. Die Wasserbüffelsehnen sind als ein geflochtener Zopf in einer Folie eingeschweißt mit einem bedruckten Pappanhänger als Einzelfuttermittel für Hunde aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **PLBTIWIT-2020-000174** (PL): Produkty pochodzenia zwierzęcego - suszone ścięgna wołowe, nienadające się do spożycia dla ludzi, przeznaczone dla zwierząt domowych jako gryzaki; prezentowane w opakowaniach o masie netto od 10 g do 1000 g. Zgodnie z deklaracją producenta w trakcie obróbki nie są dodawane żadne dodatki i konserwanty.
- **DE12067/13-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, gebleichte Rinderkopfhaut, ohne weitere Zusätze, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware ist in Beuteln mit einem Gewicht von 5.000 g verpackt und mit dem Hinweis "nicht für den menschlichen Verbrauch" (Etikett) gekennzeichnet. Bei der Ware handelt es sich nicht um Haut für die Lederherstellung der Position 4101. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um für die menschliche Ernährung ungeeignete (ungenießbare) Erzeugnisse handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9190 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute, nicht für die menschliche Ernährung geeignet".
- **DK13-0095094** (DK): Produktet er lavet af rensede, tørrede og varmebehandlede oksehuder. Procesforløb for knyttede tyggeben: 1. Skindet sorteres efter kvalitet og tykkelse 2. Skindet skæres i form 3. Skindet foldes, rulles og dannes til en figur 4. Tørres i ovnen 5. Produktet opvarmes i ovn ved 80 grader celsius i mindst 2 timer 6. Produktet pakkes i poser og forsegles 7. Produktet passerer gennem metaldetektor 8. Produktet pakkes i poser og forsegles 9. Produktet pakkes i kasser og sendes til kunden Ved hjemkomst sælges varen herefter ud til detailhandlen.
- **CZ14-0641-2008** (CZ): Dle údajů žadatele se jedná o vylouženou (odchlupenou) klihovku, tj. odřezky a štípenky z koželužen. Použití zboží: K výrobě kožních klihů, technických želatin a živočišného tuku. Balení: kamiony - volně loženo á 25 tun.
- **DK08-003063** (DK): Produktet foreligger med form som en pind. ”Pinden” er ca 12,5 cm lang og vejer ca 3,5 gram. Pakket i detailsalgspakning på 120 gram med 35 pinde i hver pakke. Ifølge det oplyste er den fremstillet ved at vaske, tørre og varmebehandle oksehud. Anvendelse: Produktet er bestemt for dyrefoder som tyggepinde til hunde og er ikke egnet til menneskeføde.
- **DK08-003059** (DK): Produktet foreligger med form som et kødben. ”Kødbenet” er ca 17 cm lang og vejer ca 80 gram. Pakket i detailsalgspakning på 160 gram med 2 stk kødben i hver pakke. Ifølge det oplyste er det fremstillet ved at vaske, tørre og varmebehandle okse-hud. Anvendelse: Produktet er bestemt for dyrefoder som tyggeben til hunde og er ikke egnet til menneskeføde.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0511

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Rindersperma. 2) Tierembryos, die in gefrorenem Zustand zum Transplantieren in ein anderes Muttertier befördert werden. 3) Tierblut, flüssig oder getrocknet, auch genießbar. Nicht zu dieser Position gehört Tierblut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet (Position 3002). 4) Kochenille und ähnliche Insekten, ungenießbar. Die Kochenille ist ein Insekt, das auf bestimmten Kaktusarten lebt. Im Handel gibt es drei Arten von Kochenille, schwarze, graue oder silberne und rötliche. Die Kochenille liefert einen roten Farbstoff (Kochenille-Extrakt der Position 3203), der zum Herstellen von Karminlack (Pos. 3205) verwendet wird. Unter den der Kochenille ähnlichen Insekten ist das wichtigste die Kermesschildlaus, die auf einer Zwergeichenart lebt. …

### Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

### Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0511.99.10.00.0 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.99.10.00?

Die Zolltarifnummer 0511.99.10.00 umfasst Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.99.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 0511.99.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0511.99.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.99.10.00?

0511.99.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0511.99.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

0511.99.10.00 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051199 andere, andere > 05119910 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.99.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.99.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI45966/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.99.10.00?

TARIC-Code 0511.99.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0511991000 verlinken.
