# Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0: Waren tierischen Ursprungs, andere

> Die Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0 steht für Waren tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/05119985900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0511.99.85.90.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
    - 0511.99 andere, andere
      - 0511.99.85 andere
        - 0511.99.85.90 andere
          - 0511.99.85.90.0 Waren tierischen Ursprungs, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3297/26-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell und ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Beuteln mit einem Inhalt von 180 g für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **DEBTI3295/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell und ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und in Polybeuteln (bedruckt oder mit Kopfkarte) mit einem Inhalt von 100 g als Einzelfuttermittel gekennzeichnet und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **DEBTI3266/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein Schlachtnebenerzeugnis vom Kaninchen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **DEBTI26915/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Rinderleber ohne weitere Zusätze. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Polybeutel (Gewicht von 80 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt".
- **DEBTI26961/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Lammlunge ohne weitere Zusätze. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Polybeutel (Gewicht von 80 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt".
- **DEBTI15169/22-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Mehlwürmer" bezeichneten Ware um getrocknete Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor; Insekt), ohne weitere Zusätze. Die Ware wird in einem Futtermittel-/Tierfutterherstellungsbetrieb hergestellt und ist zur Verwendung als Tierfutter (Einzelfuttermittel für Kleintiere) bestimmt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **DEBTI5923/22-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, geflochtene Ochsenziemer ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Verpackungen (Inhalt: 1 x 30 cm oder 2 x 30 cm) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
- **DEBTI13431/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um ein Schlachtnebenerzeugnis vom Kaninchen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hundefutter) bestimmt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9985 20 0 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0511

Zu Unterposition 0511 99 85: Hierher gehören Z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2, 3, 4, 7, 8 und 13 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung als nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 1 erfassten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (Z. B. Position 3002).

### Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

### Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

### Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0?

Die Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0 umfasst Waren tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.99.85.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 0511.99.85.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0511.99.85.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0?

0511.99.85.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0511.99.85.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

0511.99.85.90.0 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051199 andere, andere > 05119985 andere > 0511998590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.99.85.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.99.85.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3297/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.99.85.90.0?

Warennummer 0511.99.85.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/05119985900 verlinken.
