# Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0: Blumen und Blüten sowie deren Knospen, andere

> Die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 steht für Blumen und Blüten sowie deren Knospen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/06039000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0603.90.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 10 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  - 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
    - 0603.90 andere
      - 0603.90.00.00.0 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 10 % | MFN |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE16750/14-1** (DE): Schilfkolben, Reed Spadix, Art. 2901 - getrocknete, ca. 60 - 70 cm lange Stängel mit kolbenförmigen Blüten des Elefanten-Rohrkolben (lt. Antragsteller Typha elephantina ROXB.), - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - im Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Blüten, getrocknet, zu Binde-oder Zierzwecken, sog. Schilfkolben, Reed Spadix"
- **DE5696/10-1** (DE): Protea Repens - verholzte, getrocknete und bestielte Blütenstände von Protea Repens, - mit auf eine gleichmäßige Länge zugeschnittenen Hochblättern, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Getrocknete Blüten, geschnitten, zu Binde- und Zierzwecken; sog. Protea Extra Kelch Gefüllt"
- **DE3811/10-1** (DE): "Protea Mini" - verholzte, getrocknete und bestielte Blütenstände von Protea neriifolia, - mit Blütenorganen und Blütenboden, - mit geschnittenen, nach außen gerollten Hochblättern, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Getrocknete Blüten zu Binde- und Zierzwecken; sog. Protea Mini"
- **DE3813/10-1** (DE): Spidergum Klauen - getrocknete, kugelige, krallenartig gebogene Blüten-Knospen von Eucalyptus Lehmannii, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Getrocknete Blütenknospen zu Binde- und Zierzwecken; sog. Spidergum Klauen"
- **DE3814/10-1** (DE): Dryandra - getrocknete Blütenstände von Dryandra Formosa, - mit Blütenboden, Blütenhüllen, Staubbeuteln und Stiel, - mit nach außen gerollten Hochblättern, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Getrocknete Blüten, zu Binde- und Zierzwecken; sog. Dryandra"
- **DE3810/10-1** (DE): "Protea Grandiceps" - verholzte, getrocknete und bestielte Blütenstände von Protea Grandiceps, - mit von Hochblättern umschlossenen Blütenorganen, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Schnittblumen zu Binde- und Zierzwecken, getrocknet; sog. Protea Grandiceps"
- **DE5628/10-1** (DE): "Naturstern mit Schnee", - fünfzackiger Stern in dreidimensionaler Form (ca. 30 x 30 x 4,5 cm) aus einem Styroporkorpus (ohne eigene Zierwirkung), vollständig mit getrockneten Artischockenblütenblätter und Kunststoffglitzerpartikeln beklebt, innen mit sternförmiger Öffnung, - mit einem Aufhänger aus Spinnstoff (Zutat), - wird üblicherweise auch vom Blumenhandel zu Dekorations- oder Zierzwecken angeboten. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter des Sterns wird durch die Blütenblätter bestimmt. "Ziergegenstand aus getrockneten Blütenblättern, zu Binde- oder Zierzwecken (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Blütenblättern -charakterbestimmend- und Kunststoff); sog. Naturstern mit Schnee"
- **DE5629/10-1** (DE): Reh - Ziergegenstand in Form einer Nachbildung eines liegenden Rehes, mit einem Korpus aus Styropor (ohne eigene Zierwirkung), - auf der gesamten Oberfläche vollständig mit Artischockenblütenblättern beklebt (lt. Untersuchungsergebnis), die mit einer Schicht Glitzerpartikel aus Kunststoff überzogen sind, - mit einem Geweih aus geformten Draht, welcher mit Bast umwickelt und mit Glitzerpartikeln überzogen ist, - mit Augen aus Kunststoff, einem Schwanz aus Zapfen sowie mit einer Nase aus Papier beklebt, - Abmessungen ca. 33 x 26 x 12 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter des Ganzen wird durch die Blütenblätter bestimmt. "Ziergegenstand aus getrockneten Blütenblättern, zu Binde- oder Zierzwecken (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Blütenblättern -charakterbestimmend-, Kunststoff, Draht, Bast, anderen Pflanzenteilen und Papier); sog. Reh aus Styropor und Glitzerpartikeln"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nicht nur Blumen, Blüten sowie deren Knospen, lediglich geschnitten, sondern auch Kränze, Blumenkörbe und ähnliche Waren aus Blumen, Blüten und deren Knospen, wie Sträuße und Anstecksträußchen. Auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten (Korbmacher-waren, Bänder, Papierspitzen usw.) kommt es nicht an, sofern die Kränze, Blumenkörbe usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Blüten- oder knospentragende Zweige von Bäumen, Sträuchern und Büschen (z. B. von Magnolien oder bestimmten Rosen) gelten als Blüten oder Blütenknospen im Sinne dieser Position. …

### Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 umfasst Blumen und Blüten sowie deren Knospen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0603.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0603.90.00.00.0 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0603.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0?

0603.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0603.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0603.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet > 060390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0603.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0603.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE16750/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0?

Warennummer 0603.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/06039000000 verlinken.
