# Zolltarifnummer 0712.90.90.90: Gemüse, drugo

> Die Zolltarifnummer 0712.90.90.90 steht für Gemüse, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0712909090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0712.90.90.90
- Drittlandszollsatz: 12,8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  - 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
    - 0712.90 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
      - 0712.90.90 andere
        - 0712.90.90.90 Gemüse, drugo

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12,8 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-05646** (FR): Chou de type Bok choy, séché, utilisé dans les sachets de garniture des nouilles instantanées, conditionné pour la vente au détail en carton pour un poids de 10 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2025-05647** (FR): Chou séché, destiné à être ajouté dans les sachets de garniture des nouilles instantanées afin d’apporter la saveur du chou, conditionné pour la vente au détail en carton de 10 kg.
- **DEBTI13620/25-1** (DE): Majoran, getrocknet. Getrockneter, gerebelter Majoran (Origanum majorana), aufgemacht in Beuteln à 15 g. Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.
- **DEBTI53992/23-1** (DE): Dill, getrocknet, zerkleinert. Etikettierter Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dillspitzen, 20 g), darin dunkelgrüne, getrocknete, sehr schmale und feine, zugespitzte Pflanzenteile. Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet; Dill.
- **ESBTIESBTI2023SOL290** (ES): Pimientos choriceros dulces del cristal. Se presentan deshidratados en bolsas de 50 gramos. Concebido para uso alimentario.
- **ESBTIESBTI2022SOL871** (ES): Cilantro en hojas sanas, limpias y desecadas de “Coriandrum sativum”. De color verde intenso. Se presenta en tarro de PET de peso neto 12 gramos, con tapa de polipropileno. Concebido para uso alimentario.
- **DEBTI43056/20-1** (DE): Bohnenkraut, getrocknet und gerebelt. Ein Warenmuster (in Originalumschließung) und eine Produktspezifikation mit Angaben zur Herstellung lagen vor: Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Zahter, 40 g), darin getrocknete, gräulich-grüne, grob zerkleinerte oberirdische Pflanzenteile (hauptsächlich Blätter, weniger Stängel und Blüten) von Bohnenkraut (Satureja hortensis) mit arttypischem Geruch und Geschmack. Andere Stoffe sind nicht zugesetzt worden, eine über die Position 0712 der KN hinausgehende Behandlung (z. B. mit hydrothermischen Verfahren) hat nach den Angaben nicht stattgefunden. Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung: Nicht im Widerspruch zur Produktspezifikation, wonach getrocknete Blätter, Stängel und Blüten von Satureja hortensis (Bohnenkraut) vorliegen sollen. Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, Bohnenkraut.
- **DEBTI18032/19-1** (DE): Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Neuerteilung von vZTA DE 11726/13-1 auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsfrist. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in Polybeuteln à 5 kg in Umkartons aus Pappe in den Handel gelangen. Nach den Antragsangaben werden bei der Herstellung keinerlei Stoffe zugesetzt, eine thermische Behandlung (z. B. Blanchieren, Dampfentkeimen, Sterilisieren) erfolgt nicht. Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, Küchenkraut, Korianderblätter (Coriandrum sativum).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0712

Zu Unterposition 0712 90 90: Nicht hierher gehören getrocknete Blätter und Wurzeln des Löwenzahns (Taraxacum officinale), getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa) und getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus), die zu Zwecken der Medizin verwendet werden (Unterposition 1211 90 86).

### Pos. 0712

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse der Positionen 0701 bis 0711, das getrocknet (auch entwässert, eingedampft oder gefriergetrocknet) ist, d. h. Gemüse, dessen natürlicher Wassergehalt durch verschiedene Verfahren herabgesetzt worden ist. Die wichtigsten so behandelten Gemüse sind Kartoffeln, Speisezwiebeln, Judasohr (Auricularia spp.), Zitterlinge (Tremella spp.), Pilze, Trüffel, Karotten, Kohl und Spinat. Sie liegen üblicherweise als Streifen oder Scheiben vor, entweder nur von einer Art oder gemischt (Julienne). Zu dieser Position gehört auch Gemüse, das gemahlen oder sonst zerkleinert worden ist, um hauptsächlich zum Würzen von Speisen oder zum Herstellen von Suppen verwendet zu werden; das ist häufig bei Spargel, Blumenkohl, Petersilie, Kerbel, Sellerie, Speisezwiebeln und Knoblauch der Fall. …

### Pos. 0712

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.

### Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0712.90.90.90.0 anderes

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0712.90.90.90?

Die Zolltarifnummer 0712.90.90.90 umfasst Gemüse, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0712.90.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 0712.90.90.90 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0712.90.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0712.90.90.90?

0712.90.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0712.90.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

0712.90.90.90 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet > 071290 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen > 07129090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0712.90.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0712.90.90.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05646. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0712.90.90.90?

TARIC-Code 0712.90.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0712909090 verlinken.
