# Zolltarifnummer 0714.50: Yautia (Xanthosoma spp.)

> Die Zolltarifnummer 0714.50 steht für Yautia (Xanthosoma spp.). Der Drittlandszollsatz beträgt 9.500 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/071450
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0714.50
- Drittlandszollsatz: 9.500 EUR DTN
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  - 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
    - 0714.50 Yautia (Xanthosoma spp.)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 9.500 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Zentralamerika | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0714

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören das Mark des Sagobaumes sowie Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, die aus diesem Grunde zum Herstellen von Nahrungsmitteln oder technischen Erzeugnissen verwendet werden; manchmal dienen sie auch unmittelbar zur menschlichen Ernährung oder als Futter. Zu dieser Position gehören diese Waren frisch gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, die entweder aus Stücken (z. B. Chips) von Wurzeln oder Knollen dieser Position oder daraus gewonnenem Mehl, Grieß oder Pulver der Position 1106 hergestellt werden. Die Pellets werden entweder unmittelbar oder mit Zusatz eines Bindemittels (z. B. Melasse, Sulfitablauge) durch Pressen hergestellt; der Gehalt des zugesetzten Bindemittels darf 3 GHT nicht übersteigen. …

### Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0714.50.00 Yautia (Xanthosoma spp.)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0714.50?

Die Zolltarifnummer 0714.50 umfasst Yautia (Xanthosoma spp.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0714.50?

Der Drittlandszollsatz für 0714.50 beträgt 9.500 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0714.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071450. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0714.50?

0714.50 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0714.50 im Zolltarif eingeordnet?

0714.50 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0714.50?

Zu 0714.50 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0714.50?

HS-Unterposition 0714.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/071450 verlinken.
