# Zolltarifnummer 0813.40.30.00: Birnen

> Die Zolltarifnummer 0813.40.30.00 steht für Birnen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0813403000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0813.40.30.00
- Drittlandszollsatz: 6,4 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  - 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
    - 0813.40 andere Früchte
      - 0813.40.30 Birnen
        - 0813.40.30.00 Birnen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21719/19-1** (DE): Birnen, getrocknet Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mehrfarbige Kunststoffverpackung mit Sichtfenster sowie bunt bedruckten Etiketten; darauf aufgedruckt u. a. Angaben zur Ware (Bio-Birnenstücke, ungeschält, nicht entkernt, getrocknet), zum Nährwert und zur Inhalts- menge (100g). Inhalt: Getrocknete, braun-rötliche, ungeschälte weiche Birnenspalten; Maße (ca.): L = 5,5 cm; B = 1,5 cm; Geruch aromatisch, nach Trockenfrüchten; Geschmack süß, getrockneten Birnen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Früchte über Kapitel 8 der KN hinausgehend behandelt wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Birnen.
- **CZ32-0630-2016** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené hrušky. Ovoce je vypeckováno, nakrájeno na plátky, rozloženo na tác a sušeno při teplotě pod 42°C.
- **FR-RTC-2014-000785** (FR): Poires séchées et partiellement réhydratées, ayant subi une pasteurisation, conditionnées pour la vente au détail en sachet de 1 ou 2 kg.
- **DK17-0636926** (DK): Varen er en fødevarer (tørret pærer). Varen fremstår som tørrede pærer. De er ca. 6 cm lange. Smagen er en svag sødlig pæresmag. Varen fremstår som tørret frugt og konsistensen er blød. Sorten er ikke oplyst. Varen kan frembydes både i bulk og detailsalgspakninger.
- **DE26913/16-1** (DE): Birnen, getrocknet Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe Braune, bis zu 8 cm lange und 2,5 cm breite, getrocknete Fruchtsegmente (augenscheinlich Birnen, mit Schale, ohne Kerngehäuse); Geschmack getrockneten Birnen entsprechend, ohne besondere Merkmale. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Bearbeitung, die über die bei getrockneten Früchten des Kap. 8 zulässigen Verfahren hinausgeht. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Birnen
- **DE10800/13-1** (DE): Birne, Stücke, gefriergetrocknet Antragsangaben: Verpackung: blaue Polybeutel mit Umkarton aus Pappe Nettogewicht: 10 kg hergestellt aus TK-Ware, ohne Zusätze Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Bis zu 10 mm große, gelbliche, augenscheinlich gefriergetrocknete Fruchtwürfel; Geschmack nach Birne, natursüß. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Birnen
- **DK10-122847** (DK): Produktet er tørrede pærer. Ifølge det oplyste består produktet af 99,94 % tørrede pærer, konserveringsmiddel; E223 (natriumsulfit). Skræl og kernehus er fjernet og pæren er skåret i halve stykker, der er tørret. De ligger pakket i små plastposer. Pose med indhold vejer ca. 116 g.
- **DEM/3237/06-1** (DE): Birnenstücke, gefriergetrocknet Bis zu 10 mm große, gelbliche, augenscheinlich gefriergetrocknete Fruchtwürfel; Geschmack nach Birne, natursüß. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Birnen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

### Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

### Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0813.40.30.00.0 Birnen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.40.30.00?

Die Zolltarifnummer 0813.40.30.00 umfasst Birnen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.40.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 0813.40.30.00 beträgt 6,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0813.40.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.40.30.00?

0813.40.30.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0813.40.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

0813.40.30.00 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081340 andere Früchte > 08134030 Birnen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.40.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.40.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI21719/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.40.30.00?

TARIC-Code 0813.40.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0813403000 verlinken.
