# Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0: Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere

> Die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 steht für Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/08134095800
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0813.40.95.80.0
- Drittlandszollsatz: 2,4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  - 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
    - 0813.40 andere Früchte
      - 0813.40.95 andere
        - 0813.40.95.80 andere
          - 0813.40.95.80.0 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI18546/24-1** (DE): Aroniafrüchte, getrocknet, ganz oder zerkleinert. Kugelförmige, ca. 0,5 cm große, runzelige, schwarzviolette, weiche Früchte, teilweise mit Stiel, mit violettrotem Fruchtfleisch, in das drei bis fünf Samen eingebettet sind; Geruch fruchtig; Geschmack säuerlich, fruchtig, leicht adstringierend, getrockneten Aroniabeeren entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Aroniabeeren weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN) getrocknet, keine der Unter- positionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Aroniafrüchte.
- **DEBTI16328/24-1** (DE): Getrocknete Hagebutten, geschnitten. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Orangebraune bis rotbraune fein geschnittene, getrocknete Hagebuttenfruchtfleischstückchen, beigefarbene Samenkörnchen und braune, bis zu 2,5 cm lange Fruchtstängel. Siebdurchgang (2 mm): weniger als 95 GHT. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Ware über Kapitel 8 der KN hinausgehend behandelt wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, andere als Goji-Beeren; auf Grund der Partikelgröße kein Fruchtmehl der Position 1106 der KN; trotz arzneilich wirksamer Inhaltsstoffe kein Erzeugnis der Position 1211 der KN.
- **DEBTI17858/24-1** (DE): Hagebutten, getrocknet. Ganze, etwa 1,5 cm bis 2 cm große, rotbraune, getrocknete Hagebutten, teilweise mit Stielansatz sowie etwa 0,3 cm bis 1 cm große, rotbraune, getrocknete Hagebuttenstücke, ungesüßt, ohne besondere Merkmale. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Hagebutten weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet; Hagebutten.
- **DEBTI19184/24-1** (DE): Schlehen, getrocknet, ganz oder zerkleinert. Blauschwarze, kugelförmige oder ovale, etwa 1 cm bis 1,5 cm große, runzelige, nicht entkernte Früchte mit schwarzviolettem Fruchtfleisch; Geruch schwach fruchtig; Geschmack säuerlich, fruchtig, getrockneten Schlehen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Schlehen weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Schlehen.
- **DEBTI19183/24-1** (DE): Sanddornbeeren, getrocknet, ganz oder zerkleinert. Braune, orangestichige, teils weiche, teils spröde, beerenähnliche, bis zu 1 cm große, getrocknete Früchte, teilweise mit Stiel; Geruch fruchtig; Geschmack säuerlich, fruchtig, bitter, getrockneten Sanddornfrüchten entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Sanddornfrüchte weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Sanddornfrüchte.
- **DEBTI19173/24-1** (DE): Heidelbeeren, getrocknet. Reife, getrocknete Früchte von Vaccinium myrtillus; blauschwarze Beeren, etwa 3 bis 6 mm groß, stark geschrumpft, grob-runzelig, am Stiel wulstiger Kelchrest, zeigt 4 - 5 kurze stumpfe Kelchzipfel, zahlreiche kleine Samen enthaltend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Heidelbeeren weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Heidelbeeren.
- **DEBTI19191/24-1** (DE): Vogelbeeren, getrocknet. Getrocknete, reife Früchte von Sorbus aucuparia, die sich als kugelige, runzelige, rötlich braune, etwa 1 cm große Früchte mit mehreren Samen darstellen. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Vogelbeeren weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Vogelbeeren.
- **DEBTI19172/24-1** (DE): Holunderfrüchte, getrocknet. Getrocknete, reife Früchte von Sambucus ebuli, die sich als mehr oder weniger kugelige, schwarzviolette, etwas glänzende, bis zu 6 mm große Früchte mit purpurrotem Fruchtfleisch, in das drei bis fünf Kerne eingebettet sind, darstellen. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Holunderfrüchte weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN, Holunderfrüchte.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

### Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

### Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0?

Die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 umfasst Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.40.95.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 0813.40.95.80.0 beträgt 2,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0813.40.95.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0?

0813.40.95.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0813.40.95.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

0813.40.95.80.0 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081340 andere Früchte > 08134095 andere > 0813409580 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.40.95.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.40.95.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18546/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0?

Warennummer 0813.40.95.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/08134095800 verlinken.
