# Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0: Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806…

> Die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0 steht für Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, ohne Pflaumen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/08135015000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0813.50.15.00.0
- Drittlandszollsatz: 6,4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  - 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
    - 0813.50 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
      - 0813.50.15 andere
        - 0813.50.15.00.0 Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, ohne Pflaumen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE10086/14-1** (DE): Trockenfruchtmischung aus Äpfeln und Erdbeeren Antragsangaben: Obstsnack aus schonend getrockneten Früchten Ein Warenmuster und der Entwurf der Verpackung wurden vorgelegt. Der rot-beigefarbenen Verpackung sind die Warenbezeichnung (s. Feld 8) sowie Angaben u.a. zu den Zutaten (Äpfel, Erdbeeren) und zum Nährwert zu entnehmen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten Äpfeln (ca. 17 g) und getrockneten Erdbeeren (ca. 11 g). Äpfel: getrocknete, rotschalige Apfelringe und -scheiben ohne Kerngehäuse; Geschmack säuerlich-fruchtig, natürlich süß, getrockneten Äpfeln entsprechend Erdbeeren: vorherrschend ganze getrocknete Erdbeeren; Geschmack säuerlich-fruchtig, natürlich süß, getrockneten Erdbeeren entsprechend. Mischung von getrockneten Früchten (Äpfel und Erdbeeren), anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 KN, ohne Pflaumen
- **DE10088/14-1** (DE): Trockenfruchtmischung aus Aprikosen und Himbeeren Antragsangaben: Obstsnack aus schonend getrockneten Früchten Ein Warenmuster und der Entwurf der Verpackung wurden vorgelegt. Der orange-rot-beigefarbenen Verpackung sind die Warenbezeichnung (s. Feld 8) sowie Angaben u.a. zu den Zutaten (Aprikosen, Himbeeren) und zum Nährwert zu entnehmen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten Aprikosen (ca. 18 g) und getrockneten Himbeeren (ca. 12 g). Aprikosen: getrocknete Aprikosen, vorwiegend in Hälften, teilweise in Stücken, entsteint; Geschmack säuerlich-fruchtig, natürlich süß, getrockneten Aprikosen entsprechend Himbeeren: vorherrschend ganze getrocknete Himbeeren; Geschmack säuerlich-fruchtig, natürlich süß, getrockneten Himbeeren entsprechend. Mischung von getrockneten Früchten (Aprikosen und Himbeeren), anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 KN, ohne Pflaumen
- **DEM/7/09-1** (DE): Früchteteemischung aus Äpfeln und Hagebuttenschalen Mischung aus getrockneten, grob zerkleinerten, entkernten Hagebutten und getrockneten, entkernten, ungeschälten, in kleine Stücke geschnittenen Äpfeln; zum Herstellen eines Früchteteegetränks geeignet. Aufgießen mit heißem Wasser ergibt ein klares, gelbbraunes, einem handelsüblichen Früchtetee entsprechendes Getränk; Geschmack fruchtig, leicht säuerlich, nach Hagebutte und Apfel. Mischung von getrockneten Früchten (hier: Äpfel und Hagebutten), anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, keine Zubereitung der Position 2106, da die Mischung ausschließlich Früchte des Kapitels 8 enthält.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

### Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

### Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0?

Die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0 umfasst Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806, ohne Pflaumen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.50.15.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0813.50.15.00.0 beträgt 6,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0813.50.15.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081350. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0?

0813.50.15.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0813.50.15.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0813.50.15.00.0 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081350 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 08135015 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.50.15.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.50.15.00.0 erfasst, zum Beispiel DE10086/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0?

Warennummer 0813.50.15.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/08135015000 verlinken.
