# Zolltarifnummer 0901.11.00.00: Kaffee, nicht entkoffeiniert

> Die Zolltarifnummer 0901.11.00.00 steht für Kaffee, nicht entkoffeiniert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0901110000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0901.11.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
    - 0901.11 nicht entkoffeiniert
      - 0901.11.00.00 Kaffee, nicht entkoffeiniert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (coffee)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2023-00122** (FR): Café non torréfié non décaféiné en grains, obtenu à partir du fruit du caféier (Coffea arabica), destiné à la consommation humaine, conditionné pour la vente en gros dans des sacs en jute de 69 kg (autres poids différents possibles selon les demandes des clients).
- **FR-RTC-2015-004227** (FR): Grains de café vert non torréfiés et non décaféinés.
- **IE15NT-14-3296** (IE): COFFEE NOT ROASTED, NOT DECAFFEINATED, AS GRAINS. THIS COFFEE SPECIES IS ARABICA AND THE COFFEE IS IN RAW FORM AS GRAINS
- **DEBTI27673/17-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Botanical Source: Coffea Arabica L.), ungeröstet, enthält 1 % Coffein, gemahlen, getrocknet, nicht entkoffeiniert. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel, Energieriegel, Lebensmittel. Verpackungseinheit: 5 kg/Box. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: feines, hellbeigefarbenes, zur Klumpenbildung neigendes Pulver; Geruch: pflanzlich-grün, an frische Erbsen erinnernd; Geschmack: bitter, pflanzlich-grün. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ungerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: nicht entkoffeiniert.
- **GB502921086** (GB): HAZELNUT GROUND BEAN COFFEE FOR USE IN QUICK SERVICE RESTAURANTS. NOT DECAFFEINATED OR ROASTED. IN A 10.89 KILOGRAMME PACKAGE.
- **GB502920775** (GB): GROUND BEAN COFFEE FOR USE IN QUICK SERVICE RESTAURANTS, NOT DECAFFEINATED OR ROASTED. IN A 10.89 KILOGRAMME PACKAGE
- **GB502920677** (GB): WHOLE BEAN COFFEE FOR USE IN QUICK SERVICE RESTAURANTS, NOT DECAFFEINATED OR ROASTED. CONTAINED IN PACKS OF 10.89 KILOGRAMMES
- **GB502921282** (GB): ESPRESSO BLEND OF WHOLE BEAN COFFEE FOR USE IN QUICK SERVICE RESTAURANTS. NOT DECAFFEINATED OR ROASTED. IN A CONTAINER OF 7.26 KILOGRAMMES.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0901

Zu Unterpositionen 0901 1100 und 0901 1200: Hierher gehört Kaffee, in allen Formen, nicht geröstet, auch entkoffeiniert (einschließlich der beim Verlesen, Sieben usw. abgesonderten Bohnen oder Bruchstücke), auch wenn er zu anderen Zwecken als zum Genuss bestimmt ist (z. B. zum Ausziehen des Koffeins). Zu Unterposition 0901 1100: Hierher gehört Kaffee, nicht geröstet, der keinerlei Entkoffeinierungsverfahren unterzogen worden ist.

### Pos. 0901

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kaffee, roh, in allen seinen Formen: als Kirschen, d. h. wie er vom Strauch geerntet wird; als Bohnen in der sog. Pergamentschale; als Bohnen ohne Schale und Häutchen. 2) Kaffee, entkoffeiniert, d. h. Kaffee, dem Koffein durch Ausziehen aus den rohen Bohnen mit Hilfe verschiedener Lösemittel entzogen worden ist. 3) Kaffee (auch entkoffeiniert), geröstet, auch gemahlen. 4) Kaffeeschalen und -häutchen. 5) Kaffeemittel, bestehend aus einem Gemisch von Kaffee in beliebigem Verhältnis mit anderen Stoffen. Zu dieser Position gehören nicht: a) Kaffeewachs (Position 1521). b) Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, auch als Instandkaffee bezeichnet, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate; geröstete Kaffeemittel, die keinen Kaffee enthalten (Position 2101). …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0901.11.00.00.0 Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0901.11.00.00?

Die Zolltarifnummer 0901.11.00.00 umfasst Kaffee, nicht entkoffeiniert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0901.11.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0901.11.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0901.11.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090111. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0901.11.00.00?

0901.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0901.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0901.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt > 090111 nicht entkoffeiniert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0901.11.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0901.11.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-00122. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 0901.11.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 0901.11.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff coffee). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0901.11.00.00?

TARIC-Code 0901.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0901110000 verlinken.
