# Zolltarifnummer 0901.21: Kaffee, nicht entkoffeiniert

> Die Zolltarifnummer 0901.21 steht für Kaffee, nicht entkoffeiniert. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/090121
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0901.21
- Drittlandszollsatz: 7,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
    - 0901.21 Kaffee, nicht entkoffeiniert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (coffee)

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE3199/15-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Einzelverkaufsverpackung (Faltschachtel) mit 8 Kaffeekapseln aus Kunststoff. Inhalt: 15.1 Gramm gemahlener Röstkaffee. 8 Milchkapseln aus Kunststoff. Inhalt: 6 Gramm bestehend aus 54.4 % Vollmilchpulver, 41.9 % Zucker, Aromen und Emulgator = Sojalecithine. Verwendung: Einzelverkaufspackung ergeben 8 Kaffeegetränke "Latte Macciato mit Karamellgeschmack à 220 ml" Handelsübliche Maßeinheit: 16 Kapseln pro Packung: 168,8 g. Es liegt ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers und dem Ergebnis der Untersuchung liegt eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift AV 3b) aus Röstkaffee und gezuckertem und aromatisiertem Milchpulver zur Herstellung eines Kaffeegetränkes vor. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch den enthaltenen Röstkaffee bestimmt. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert.
- **SE2016-00702** (SE): Kaffe Pulver för beredning av kaffe, enligt uppgift innehållande rostat koffeinhaltigt bryggkaffe. Kaffepulvret föreligger i detaljhandelsförpackning om 250 g.
- **SETV1-2006-03512-B** (SE): Kaffe. Kaffe ingående i en sats förpackad i en korg tillsammas med skorpor, kakor, toffeekolor och muggar. Produkten utgörs av rostat, koffeinhaltigt kaffe. Kaffet är vakuumförpackat, föreligger i en plastbelagd aluminiumpåse och har en nettovikt av 200 gram. Skorpor, se SE TV1 2006-03511-A, 1905 40 10 Kakor, se SE TV1 2006-03511-B, 1905 31 30 Toffeekolor, se SE TV1 2006-03512-A, 1704 90 75 Mugg, se SE TV1-2006-03512-C, 6912 00 50 Korg, se SE TV1 2006-03511-F, 4602 90

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0901

Zu Unterpositionen 0901 2100 und 0901 2200: Hierher gehört der in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0901 1100 und 0901 1200 genannte Kaffee, geröstet, auch glasiert, gemahlen oder gepresst. Zu Unterposition 0901 2100: Die Erläuterungen zu Unterposition 0901 1100 gelten sinngemäß.

### Pos. 0901

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kaffee, roh, in allen seinen Formen: als Kirschen, d. h. wie er vom Strauch geerntet wird; als Bohnen in der sog. Pergamentschale; als Bohnen ohne Schale und Häutchen. 2) Kaffee, entkoffeiniert, d. h. Kaffee, dem Koffein durch Ausziehen aus den rohen Bohnen mit Hilfe verschiedener Lösemittel entzogen worden ist. 3) Kaffee (auch entkoffeiniert), geröstet, auch gemahlen. 4) Kaffeeschalen und -häutchen. 5) Kaffeemittel, bestehend aus einem Gemisch von Kaffee in beliebigem Verhältnis mit anderen Stoffen. Zu dieser Position gehören nicht: a) Kaffeewachs (Position 1521). b) Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, auch als Instandkaffee bezeichnet, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate; geröstete Kaffeemittel, die keinen Kaffee enthalten (Position 2101). …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0901.21.00.00.0 Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0901.21?

Die Zolltarifnummer 0901.21 umfasst Kaffee, nicht entkoffeiniert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0901.21?

Der Drittlandszollsatz für 0901.21 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0901.21?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0901.21?

0901.21 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0901.21 im Zolltarif eingeordnet?

0901.21 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0901.21?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0901.21 erfasst, zum Beispiel DE3199/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 0901.21 von der EUDR betroffen?

Ja. 0901.21 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff coffee). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0901.21?

HS-Unterposition 0901.21 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/090121 verlinken.
