# Zolltarifnummer 0902.10.00.00: Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt…

> Die Zolltarifnummer 0902.10.00.00 steht für Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0902100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0902.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 3,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0902 Tee, auch aromatisiert
    - 0902.10 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
      - 0902.10.00.00 Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FIBTIFI001210-2026-BTI80** (FI): Tuote on juoman valmistukseen tarkoitettua maustettua vihreää teetä. Tuotteen ainesosat ovat mm. vihreä tee ja ruusun terälehti. Tuote sisältää 91 % vihreää teetä. Kuluttajapakkaus sisältää 20 teepussia (nettopaino 40 g).
- **DEBTI29530/26-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den als Matcha Tee bzw. Kyoto Matcha Tee bezeichneten Erzeugnissen um getrockneten, grünen und nicht fermentierten Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs der Gattung Thea bzw. Camellia, ohne Zusätze. Das Teepulver ist je Sorte in Alutüten mit einem Gewicht von 30 g verpackt. Jeweils eine Alutüte befindet sich in einer bedruckten Dose mit Umkarton. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".
- **FRBTIFR-BTI-2026-04749** (FR): Thé vert aromatisé à la grenade et à la mandarine destiné à la préparation de boissons chaudes de type infusion, conditionné pour la vente au détail en en carton contenant 600 sachets pour un poids de 900 g.
- **DEBTI13918/26-2** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um drei Teebeutel in Handschuhform mit grob zerkleinerten, grün/braunen Blättern der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der aromatisierte, grüne Tee weist einen leichten Duft von Minze auf (sog. "Peppermint Tea"). Die einzelnen Teebeutel besitzen einen Inhalt von je 1 , 5 g und sind durch Aufgießen mit heißem Wasser für die Zubereitung von Grünteegetränken vorgesehen. Sie sind gemeinsam mit neun weiteren Teebeuteln mit schwarzem Tee in einer Faltschachtel als Geschenkset verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht gemeinsam verwendet/konsumiert werden sollen. Die Teesorten sind deshalb getrennt voneinander einzureihen (siehe DEBTI-13918/26-1). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, auch aromatisiert, grüner Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".
- **NLBTI2025-0669-3** (NL): Groene thee met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor de bereiding van een warme drank; - niet-gefermenteerd; - verpakt in een theezakje met een aan een koordje bevestigd label van karton. Wordt per vier stuks, elk met een verschillend aroma, verpakt met de beker van de BTI met BTI-Referentie NL BTI 2025-0669-1 en de kaars van de BTI met BTI-Referentie NL BTI 2025-0669-2.
- **ESBTIESBTI2025SOL1154** (ES): Té verde Matcha orgánico, en polvo. Se presenta para su venta al por menor en caja de cartón con un peso neto de 15g. Concebido para uso alimentario. Para la elaboración de infusiones.
- **DEBTI13277/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben sowie den vorliegenden Produktabbildungen handelt es sich bei dem sog. "Lemon-Darjeeling-Grüntee mit Zitronenschalenöl" um einen grünen Tee, der aus getrockneten und zerkleinerten Pflanzenteilen (Blätter) vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis) besteht und zusätzlich mit einem geringen Anteil an Zitronenschalenöl aromatisiert wurde. Der Darjeeling-Tee ist zu 20 Teebeuteln à 1,8 g in einem farbig bedruckten Pappkarton verpackt (Inhalt: 36 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".
- **FRBTIFR-BTI-2025-00663** (FR): Thé vert japonais moulu en poudre très fine dit thé matcha à consommer avec de l’eau chaude afin de réaliser une boisson riche en bienfaits et vertus, conditionné pour la vente au détail en 10 bâtonnets contenant chacun 1,5 g net au sein d’une boite pour un poids total de 15 g.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0902

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die verschiedenen Arten von Tee, der von dem Strauch der Gattung Thea stammt. Grüner Tee wird im wesentlichen dadurch gewonnen, dass frische Blätter durch Dämpfen, Rollen und Trocknen behandelt werden. Bei schwarzem Tee werden die Blätter gerollt und vor dem Rösten oder Trocknen fermentiert. Zu dieser Position gehört auch teilweise fermentierter Tee (z. B. Oolong Tee). Zu dieser Position gehören auch Teeblüten, Teeknospen und Abfälle, sowie gemahlener Tee (Blätter, Blüten und Knospen), zu Kugeln oder Tabletten agglomeriert und gepresster Tee in verschiedenen Formen und Größen. Tee, aromatisiert durch Behandlung mit Dampf (z. B. während der Fermentation) oder durch Hinzufügen von etherischen Ölen (z. B. …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0902.10.00.00.0 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0902.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 0902.10.00.00 umfasst Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0902.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0902.10.00.00 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0902.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0902.10.00.00?

0902.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0902.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0902.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0902 Tee, auch aromatisiert > 090210 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0902.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0902.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FIBTIFI001210-2026-BTI80. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0902.10.00.00?

TARIC-Code 0902.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0902100000 verlinken.
