# Zolltarifnummer 0904.21.90.20: Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)

> Die Zolltarifnummer 0904.21.90.20 steht für Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0904219020
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0904.21.90.20
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
    - 0904.21 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
      - 0904.21.90 andere
        - 0904.21.90.20 Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **HUBTIHU190000-2024-5080802160** (HU): A termék száradt, főként nagyobb méretű (kb. 1,0-10,0 cm hosszú, kb. 1,0-4,0 cm széles) paprika darabokból, -egész termésekből és -magokból álló, csípős, fűszerpaprika féltermék (Capsicum Annuum L.var.Longum)
- **DEBTI38995/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ganze, getrocknete, sogenannte Red-Chillis (Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack). Die Chilischoten sind zu 6 Gramm in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, mit brennendem Geschmack".
- **DEBTI27816/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um ganze, getrocknete, sogenannte Red-Chillis (Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack). Die Chilischoten sind zu 6 Gramm in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, mit brennendem Geschmack.
- **FRBTIFR-BTI-2021-01845** (FR): Piments doux, de l’espèce capsicum frutescens, séchés, non broyés, utilisés comme arôme dans différents mets, et conditionnés pour la vente au détail en sachet de 100g.
- **DEBTI13754/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um in Ringe geschnittene (mehr als 1 mm breit), gefriergetrocknete Früchte der Art Capsicum annuum mit brennendem Geschmack, ohne weitere Zusätze. Die roten Chilli Ringe sind in Poly-/Alubeuteln mit Umkarton aus Pappe verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Früchte der Gattung Capsicum, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, mit brennendem Geschmack.
- **DEBTI35777/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um rote, unregelmäßig zerkleinerte, getrocknete Früchte der Gattung Capsicum Annuum, ohne weitere Zusätze. Die Seitenlänge der in flockenartigen Stücken zerkleinerten Chilis beträgt mehr als 1 mm. Die Ware weist einen brennenden Geschmack auf und ist in Beuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung "Capsicum", getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, mit brennendem Geschmack".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0904

Zu Unterpositionen 0904 21 10 bis 0904 22 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind.

### Pos. 0904

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Tenor des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Dezember 1997, Rechtssache C-143/96: Der Begriff „sonst zerkleinert“ in Unterposition 0904 20 1) der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif und der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. August 1989 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2658/87 erfasst ein in Stücke von 4 bis 8 mm geschnittenes Produkt nicht. 1) Anmerkung des BMF: Zutreffender KN-Code: 0904 21.

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0904.21.90.20.0 Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0904.21.90.20?

Die Zolltarifnummer 0904.21.90.20 umfasst Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0904.21.90.20?

Der Drittlandszollsatz für 0904.21.90.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0904.21.90.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0904.21.90.20?

0904.21.90.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0904.21.90.20 im Zolltarif eingeordnet?

0904.21.90.20 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert > 090421 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert > 09042190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0904.21.90.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0904.21.90.20 erfasst, zum Beispiel HUBTIHU190000-2024-5080802160. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0904.21.90.20?

TARIC-Code 0904.21.90.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0904219020 verlinken.
