# Zolltarifnummer 0906.19.00: Zimt und Zimtblüten, andere

> Die Zolltarifnummer 0906.19.00 steht für Zimt und Zimtblüten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09061900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0906.19.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0906 Zimt und Zimtblüten
    - 0906.19 andere
      - 0906.19.00 Zimt und Zimtblüten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2022-07559** (FR): Bâtons de cannelle, provenant de l’espèce Cinnamomum cassia, conditionnés pour la vente au détail en sachet de 50 g.
- **DE12363/13-3** (DE): 6-teilige Zusammenstellung, bestehend aus keramischem Geschirr (einer Tasse aus anderer Keramik und einer Tasse aus Steingut), Zimt (sog. Cinnamon Sticks), einer kakaohaltigen Lebensmittelzubereitung (sog. Double Hot Chocolate Mix), einer Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee (sog. French Vanilla Instant Coffee Mix) und einem Löffel, sog. Kaffeeset, Foto siehe Anlage, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar; somit sind die Waren getrennt einzureihen, - Zimt (sog. Cinnamon Sticks): - - in Form von fünf, getrockneten, ca. 5 cm langen Zimtstangen, - - lt. Antrag handelt es sich um chinesischen Zimt (Cinnamomum cassia Presl.). "Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer als Zimt "Cinnamomum zeylanicum Blume"
- **DE11301/09-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete, ca. 10 cm lange Zimtstangen vom Cassia vera tree (Zimtbaum). Die Zimtstangen sind in einem Polybeutel mit Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Verwendung als Dekorationsartikel steht der Einreihung nicht entgegen.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0906

Zu Unterpositionen 0906 11 00 und 0906 19 00: Hierher gehören z. B.: 1. Stangen aus ineinander gerollten Zimtrindenstreifen, die eine Länge bis zu 110 cm erreichen können; 2. Abschnitte, die durch Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen (z. B. 5 bis 10 cm) hergestellt werden; 3. Zimtrindenstücke unterschiedlicher Größe und Dicke sowie so genannte Schneideabgänge oder „Quillings“ (d. h. Bruchstücke und Abfälle, die beim Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen anfallen) und so genannte „Featherings“ oder „Chips“ (d. h. kleinere Teilchen der Zimtrinde, die beim Schälen dieser Rinde anfallen und insbesondere zum Herstellen von Zimtessenz verwendet werden).

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0906.19.00.00.0 weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0906.19.00?

Die Zolltarifnummer 0906.19.00 umfasst Zimt und Zimtblüten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0906.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 0906.19.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0906.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090619. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0906.19.00?

0906.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0906.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

0906.19.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0906 Zimt und Zimtblüten > 090619 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0906.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0906.19.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2022-07559. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0906.19.00?

KN-Code 0906.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09061900 verlinken.
