# Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0: Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

> Die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0 steht für Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09092100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0909.21.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
    - 0909.21 weder gemahlen noch sonst zerkleinert
      - 0909.21.00.00.0 Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI19193/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte (Coriandrum saticum L., Apiaceae). Die Korianderfrüchte haben einen Durchmesser von ca. 1,5 bis 6 mm und keine über das Kapitel 09 hinausgehende Bearbeitung erhalten. Die Erzeugnisse sind in Papiersäcken à 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **DEBTI1770/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DEBTI20996/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, im Durchmesser ca. 1,5 bis 6 mm große, reife Korianderfrüchte (Coriandrum sativum L., Apiaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DEBTI51932/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
- **DE3008/12-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze kugelförmige, bräunliche, getrocknete Korianderfrüchte. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0909

Zu Unterpositionen 0909 21 00 und 0909 22 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0909 des HS, erster und dritter Absatz. Korianderfrüchte sind kugelförmig, hell gelb-braun und von süßlichem, leicht beißendem Geschmack.

### Pos. 0909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Früchte oder Samen werden als Gewürze für Speisen, zum Herstellen von Getränken und zu medizinischen Zwecken verwendet. Sie bleiben auch dann in dieser Position, wenn sie, wie insbesondere im Falle von Anisfrüchten, zum Herstellen von Aufgüssen (z. B. in kleinen Beuteln) aufgemacht sind. Anisfrüchte sind eiförmig, längsgerippt, graugrün und von sehr charakteristischem, aromatischem Geruch und Geschmack. Sternanisfrüchte (Badian) sind sternförmig. Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sind die aromatischen Samen bestimmter Umbelliferen und werden überwiegend bei der Likörherstellung verwendet. Fenchelfrüchte sind die Samen von Fenchelkraut. Sie sind entweder dunkelgrau mit starkem, angenehmem Geruch oder blassgrün mit eigentümlich mildem Geruch. …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0 umfasst Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0909.21.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0909.21.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0909.21.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090921. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0?

0909.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0909.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0909.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren > 090921 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0909.21.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0909.21.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19193/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0?

Warennummer 0909.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09092100000 verlinken.
