# Zolltarifnummer 0909.31.00.00: Anis-, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

> Die Zolltarifnummer 0909.31.00.00 steht für Anis-, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0909310000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0909.31.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
    - 0909.31 weder gemahlen noch sonst zerkleinert
      - 0909.31.00.00 Anis-, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ESBTIESBTI2025SOL1398** (ES): Semillas de comino enteras (comino en grano). Se presenta en tarros de 56 gramos. Función o uso: Concebido para uso alimentario
- **CYBTI039/2025** (CY): Σπόροι κύμινου, μη θρυμματισμένοι, ούτε σε σκόνη, σε πλαστική συσκευασία των 100γρ.
- **DEBTI45033/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "Kreuzkümmel, ganz, bio" um die getrockneten, ganzen Früchte von Kreuzkümmel (weder gemahlen oder sonst zerkleinert), ohne weitere Zusätze. Der Kreuzkümmel ist im Nachfüllbeutel a 50 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **ATBTI2021000153-DEC** (AT): Kreuzkümmelfrüchte (Samen), weder gemahlen noch sonst zerkleinert, in Form von länglich-ovalen Teilfrüchten (Körner), mit gezahnten Rippen auf dem Rücken; aufgemacht in einem buntbedruckten Verbundfoliensäckchen zu 700 g.
- **FRBTIFR-BTI-2019-16566** (FR): Graines de cumin (Cuminum cyminum) entières, non broyées, ni pulvérisées, destinées à la consommation humaine.
- **BEBTID.T.308.650** (BE): Graines de cumin entières, séchées, conditionnées pour la vente au détail en sachet plastique de 100 grammes. Le produit est destiné à la consommation humaine.
- **DEBTI51384/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kreuzkümmel" um die getrockneten, ganzen Früchte von Kreuzkümmel (weder gemahlen oder sonst zerkleinert). Der Kreuzkümmel ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,8 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
- **FR-RTC-2016-004366** (FR): Graines de cumin entières, séchées, conditionnées pour la vente au détail en sachet.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0909

Zu Unterpositionen 0909 31 00 und 0909 32 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0909 des HS, erster und dritter Absatz. Kreuzkümmelfrüchte sind eiförmig und riefig.

### Pos. 0909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Früchte oder Samen werden als Gewürze für Speisen, zum Herstellen von Getränken und zu medizinischen Zwecken verwendet. Sie bleiben auch dann in dieser Position, wenn sie, wie insbesondere im Falle von Anisfrüchten, zum Herstellen von Aufgüssen (z. B. in kleinen Beuteln) aufgemacht sind. Anisfrüchte sind eiförmig, längsgerippt, graugrün und von sehr charakteristischem, aromatischem Geruch und Geschmack. Sternanisfrüchte (Badian) sind sternförmig. Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sind die aromatischen Samen bestimmter Umbelliferen und werden überwiegend bei der Likörherstellung verwendet. Fenchelfrüchte sind die Samen von Fenchelkraut. Sie sind entweder dunkelgrau mit starkem, angenehmem Geruch oder blassgrün mit eigentümlich mildem Geruch. …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0909.31.00.00.0 Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0909.31.00.00?

Die Zolltarifnummer 0909.31.00.00 umfasst Anis-, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0909.31.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0909.31.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0909.31.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090931. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0909.31.00.00?

0909.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0909.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0909.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren > 090931 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0909.31.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0909.31.00.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL1398. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0909.31.00.00?

TARIC-Code 0909.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0909310000 verlinken.
