# Zolltarifnummer 0909.32.00.00: Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert

> Die Zolltarifnummer 0909.32.00.00 steht für Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0909320000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0909.32.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
    - 0909.32 gemahlen oder sonst zerkleinert
      - 0909.32.00.00 Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43055/20-1** (DE): Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete, fein gemahlene Früchte des Kreuzkümmels (Cuminum cyminum). Das Kreuzkümmelpulver ist in einer wiederverschließbaren Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 100 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen".
- **FRBTIFR-BTI-2019-16567** (FR): Graines de cumin séchées (Cuminum cyminum) sous forme de poudre.
- **FR-RTC-2016-004367** (FR): Graines de cumin séchées et mises en poudre, conditionnées pour la vente au détail en sachet.
- **GB501105619** (GB): CUMIN SEED ROASTED AND THEN POWDERED. IMPORTED IN BULK FOR MANUFACTURE OF INDIAN FOODS
- **GB121415128** (GB): GROUND POWDERED DRIED CUMIN SEEDS USED AS A SPICE. PACKAGED FOR RETAIL SALE IN 100G/3.5OZ PACKAGING.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0909

Zu Unterpositionen 0909 31 00 und 0909 32 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0909 des HS, erster und dritter Absatz. Kreuzkümmelfrüchte sind eiförmig und riefig.

### Pos. 0909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Früchte oder Samen werden als Gewürze für Speisen, zum Herstellen von Getränken und zu medizinischen Zwecken verwendet. Sie bleiben auch dann in dieser Position, wenn sie, wie insbesondere im Falle von Anisfrüchten, zum Herstellen von Aufgüssen (z. B. in kleinen Beuteln) aufgemacht sind. Anisfrüchte sind eiförmig, längsgerippt, graugrün und von sehr charakteristischem, aromatischem Geruch und Geschmack. Sternanisfrüchte (Badian) sind sternförmig. Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sind die aromatischen Samen bestimmter Umbelliferen und werden überwiegend bei der Likörherstellung verwendet. Fenchelfrüchte sind die Samen von Fenchelkraut. Sie sind entweder dunkelgrau mit starkem, angenehmem Geruch oder blassgrün mit eigentümlich mildem Geruch. …

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0909.32.00.00.0 Kreuzkümmelfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0909.32.00.00?

Die Zolltarifnummer 0909.32.00.00 umfasst Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0909.32.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0909.32.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0909.32.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090932. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0909.32.00.00?

0909.32.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0909.32.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0909.32.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren > 090932 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0909.32.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0909.32.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI43055/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0909.32.00.00?

TARIC-Code 0909.32.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0909320000 verlinken.
