# Zolltarifnummer 0910.12.00: Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

> Die Zolltarifnummer 0910.12.00 steht für Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09101200
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0910.12.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
    - 0910.12 gemahlen oder sonst zerkleinert
      - 0910.12.00 Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-08911** (FR): Gingembre, blanchi, broyé en purée et surgelé, se présentant sous la forme de galet, conditionné pour la vente au détail dans un carton vrac d’un poids de 10 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2025-02697-05** (FR): Assortiment conditionné pour la vente en détail d'un coffret en carton contenant : - 7 mini fioles en verre contenant chacune une épice différente, fermées par un bouchon en liège soit : -1 mini fiole de brisure de menthe bio 2 g, -1 mini fiole de cardamome bio 7.5 g, -1 mini fiole de fleur de lavande bio 2 g, -1 mini fiole de fleur de thym bio 3 g, -1 mini fiole de cannelle en poudre bio 6 g, -1 mini fiole de gingembre bio 3 g, -1 mini fiole de poivre noir bio 7 g. - un set cocktail contenant : - 1 doseur en inox, - 1 mélangeur en inox, - 1 shaker en inox. - un livre avec 7 idées recettes. Ce RTC reprend uniquement la fiole de gingembre bio
- **DEBTI10355/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete und gemahlene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".
- **DEBTI728/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, zu einem Pulver gemahlene Ingwerwurzeln (Zingiber officinale var. amarum). Der Ingwer ist in einem Aluminiumfolienbeutel mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".
- **FRBTIFR-BTI-2021-04682** (FR): Rhizome de gingembre, séché, se présentant sous la forme de poudre, de couleur beige, utilisé comme produit alimentaire (épice), conditionnée pour la vente au détail en sachet de 50g.
- **DEBTI24904/19-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit einem Zusatz zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.
- **DE3549/17-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem so genannten "Ingwer Gewürztee" um eine Mischung von Ingwer mit Süßholzwurzel (Pos. 1211). Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch das Gewürz Ingwer bestimmt, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 09 behalten hat. Nach den zusätzlichen Antragsangaben handelt es sich um gemahlene Erzeugnisse. Die Mischung ist in 20 handelsüblichen Filterbeuteln á 2,0 g in einer bedruckten Faltschachtel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".
- **DE21998/13-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit Stärke, Salz, Essig, Zitronensaft und einem Süßungsmittel zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in einer farbig gestalteten Kunststofftube (Inhalt 40g) abgepackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 11 00 und 0910 12 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe a). Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0910.12.00.00.0 Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.12.00?

Die Zolltarifnummer 0910.12.00 umfasst Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 0910.12.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0910.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.12.00?

0910.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0910.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

0910.12.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091012 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.12.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08911. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.12.00?

KN-Code 0910.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09101200 verlinken.
