# Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0: Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

> Die Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0 steht für Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09101200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0910.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
    - 0910.12 gemahlen oder sonst zerkleinert
      - 0910.12.00.00.0 Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE2298/14-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit Wasser, Speisesalz, Zucker und Essigsäure zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Die Ingwerpaste ist in einem Schraubglas mit bunt bedruckten Etikett abgepackt (Inhalt 120 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 11 00 und 0910 12 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe a). Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0 umfasst Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0910.12.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0910.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0?

0910.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0910.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0910.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091012 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE2298/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.12.00.00.0?

Warennummer 0910.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/09101200000 verlinken.
