# Zolltarifnummer 0910.30.00.00: Kurkuma

> Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00 steht für Kurkuma. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0910300000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 0910.30.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  - 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
    - 0910.30 Kurkuma
      - 0910.30.00.00 Kurkuma

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI7029/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze. Das gelb/orange Kurkumapulver wird zum Würzen beim Kochen verwendet. Das Pulver ist in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g) erhältlich und luftdicht in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kurkuma".
- **FRBTIFR-BTI-2024-00926** (FR): Poudre fine de racines de curcuma (curcuma longa = curcuma domestica; Famille : Zingiberacées), séchée, de couleur jaune à orange foncé, destinée comme matière première à l’alimentation animale, conditionnée pour la vente en sac kraft de 25 kg net.
- **DEBTI44326/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrockneten und gemahlenen Curcuma/Gelbwurz (der Pflanzenart Curcuma longa) ohne weitere Zusätze. Das Gewürz ist zu 50 g in einem Folienbeutel abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Kurkuma.
- **FRBTIFR-BTI-2021-06663** (FR): Curcuma, se présentant sous la forme de poudre, destiné à la consommation humaine, conditionné en sacs sous vide de 15 à 20 kg.
- **DEBTI18089/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze. Kurkuma wird zum Würzen beim Kochen verwendet. Das Kurkumapulver ist in einer Verpackung mit 1000 g Inhalt (netto) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kurkuma".
- **FRBTIFR-BTI-2021-00154** (FR): Poudre de racines de curcuma (curcuma longa), séchée, de couleur jaune à orange foncé, destinée à l’alimentation animale, conditionnée pour la vente en sac de 25 kg.
- **FRBTIFR-BTI-2019-16562** (FR): Poudre de curcuma issue du rhizome du Curcuma domestica.
- **DEBTI51388/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kurkuma" um getrocknetes, gemahlenes Kurkuma. Das Kurkumapulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 6,4 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kurkuma".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 0910

Zu Unterposition 0910 30 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Absatz c). Die runde Kurkuma stammt von dem dicken, rundlichen Hauptwurzelstock und die lange Kurkuma von den seitlichen, ei- oder zylinderförmigen Verzweigungen dieses Wurzelstocks.

### Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 0910.30.00.00.0 Kurkuma

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.30.00.00?

Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00 umfasst Kurkuma. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.30.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0910.30.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 0910.30.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.30.00.00?

0910.30.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 0910.30.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0910.30.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091030 Kurkuma. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.30.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.30.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI7029/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.30.00.00?

TARIC-Code 0910.30.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/0910300000 verlinken.
