# Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0: Quinoa (Chenopodium quinoa)

> Die Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0 steht für Quinoa (Chenopodium quinoa). Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):37.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/10085000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1008.50.00.00.0
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):37.000 EUR TNE
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 10 GETREIDE
  - 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
    - 1008.50 Quinoa (Chenopodium quinoa)
      - 1008.50.00.00.0 Quinoa (Chenopodium quinoa)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):37.000 EUR TNE | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI27750/24-1** (DE): Antragsangaben: pflanzliches Lebensmittel aus Getreide, Samen und Pilzen, abgefüllt in etikettierten Beuteln oder Gefäßen, zur Abgabe an den privaten Endverbraucher. Das Produkt dient vor allem der Zubereitung von Suppen und/oder Hauptgerichten. Es liegt eine Mischung auf der Grundlage von Getreide ohne weitergehende Zubereitung vor. Das Getreide Quinoa (Chenopodium quinoa) verleiht der Mischung den wesentlichen Charakter.
- **DEBTI27751/24-1** (DE): Antragsangaben: pflanzliches Lebensmittel aus Getreide und Samen, abgefüllt in etikettierten Beuteln oder Gefäßen, zur Abgabe an den privaten Endverbraucher. Das Produkt dient vor allem der Zubereitung von Frühstück. Es liegt eine Mischung auf der Grundlage von Getreide ohne weitergehende Zubereitung vor. Das Getreide Quinoa (Chenopodium quinoa) verleiht der Mischung den wesentlichen Charakter.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1008

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat Zu dieser Gruppe gehören: 1) Buchweizen, der zur Polygonaceae-Familie gehört, die völlig verschieden ist von der Gramineae-Familie, zu der die meisten Getreidearten zählen. 2) Hirse, ein rundes Korn von strohgelber Farbe. Dazu gehören die nachstehenden Arten: Setaria-Arten, Pennisetum-Arten, Echinochloa-Arten, Eleusine-Arten (einschließlich Eleusine coracan), Panicum-Arten, Digitaria sanguinalis und Eragrostis tef. 3) Kanariensaat, ein strohfarbenes, glänzendes, längliches Korn mit spitzen Enden. B) anderes Getreide Zu dieser Gruppe gehören bestimmte Getreide-Hybriden, z. B. Triticale, eine Kreuzung zwischen Weizen und Roggen. …

### Pos. 1008

Zu Unterposition 1008 50: 1. Quinoa, üblicherweise verwendet für den menschlichen Verzehr, bei der nach der Ernte die Saponinschicht entfernt wurde. Die Saponinschicht, die nicht mit bloßem Auge erkannt werden kann, wird durch Waschen, mechanische Bearbeitung oder durch eine Kombination von beiden entfernt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

### Pos. 1008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 200/10) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Körner von Zizania aquatica („Wildreis“), nicht geschält, tannennadelähnlich, von dunkelbrauner Farbe Unterposition 1008 90 00 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften Ziffer 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 1008 und der Unterposition 1008 90 00 . Von den Samenkörnern ist die äußere grüne Hülse entfernt; das dunkelbraun gefärbte Perikarp blieb jedoch erhalten. Das Erzeugnis kann deshalb nicht als geschälte Getreidekörner der Unterposition 1104 29 17 zugewiesen werden. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0 umfasst Quinoa (Chenopodium quinoa). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1008.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1008.50.00.00.0 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):37.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1008.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 100850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0?

1008.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1008.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1008.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 10 GETREIDE > 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide > 100850 Quinoa (Chenopodium quinoa). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1008.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1008.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27750/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1008.50.00.00.0?

Warennummer 1008.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/10085000000 verlinken.
