# Zolltarifnummer 1103.20.25.10: Pellets, von Roggen

> Die Zolltarifnummer 1103.20.25.10 steht für Pellets, von Roggen. Der Drittlandszollsatz beträgt 171.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1103202510
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1103.20.25.10
- Drittlandszollsatz: 171.000 EUR TNE
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  - 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
    - 1103.20 Pellets
      - 1103.20.25 von Roggen oder Gerste
        - 1103.20.25.10 Pellets, von Roggen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 171.000 EUR TNE | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Grobgrieß und Feingrieß dieser Position sind Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern (einschließlich ganze Maiskolben, auch mit ihren Hüllblättern – Lieschen – vermahlen), die – soweit vorgesehen – die in der Anmerkung 2 A) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Gehaltes an Stärke und Asche erfüllen und die in jedem Fall den in der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel festgesetzten Kriterien für den Siebdurchgang entsprechen. Wegen der Abgrenzung zwischen den Mehlen der Position 1101 oder 1102, Grobgrieß und Feingrieß dieser Position und den Erzeugnissen der Position 1104 siehe „Allgemeines“ Absatz (1) zweiter Unterabsatz zu diesem Kapitel. Grobgrieß besteht aus kleinen Bruchstücken von Getreidekörnern oder des Mehlkörpers, die durch grobes Mahlen der Körner gewonnen werden. …

### Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1103.20.25.10.0 von Roggen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1103.20.25.10?

Die Zolltarifnummer 1103.20.25.10 umfasst Pellets, von Roggen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1103.20.25.10?

Der Drittlandszollsatz für 1103.20.25.10 beträgt 171.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1103.20.25.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1103.20.25.10?

1103.20.25.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1103.20.25.10 im Zolltarif eingeordnet?

1103.20.25.10 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide > 110320 Pellets > 11032025 von Roggen oder Gerste. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1103.20.25.10?

Zu 1103.20.25.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1103.20.25.10?

TARIC-Code 1103.20.25.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1103202510 verlinken.
