# Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0: Mehl, andere

> Die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 steht für Mehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/11063090800
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0
- Drittlandszollsatz: 8,3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  - 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
    - 1106.30 von Erzeugnissen des Kapitels 8
      - 1106.30.90 andere
        - 1106.30.90.80 andere
          - 1106.30.90.80.0 Mehl, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8,3 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI12960/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten. Beschaffenheit der zu DEBTI-54530/19-1 vorgelegten Warenprobe: dunkelbraunes, feines, in Wasser nicht lösliches Pulver, durchzogen mit weißen Partikeln, sauer und leicht bitter schmeckend. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit kann ein Siebdurchgang von mehr als 95 GHT bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, anderes.
- **DEBTI4037/22-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Dattelpulver; Herstellung: die getrockneten Datteln werden gemahlen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbenes, feines Pulver mit süßem Geschmack. Aufgrund der Warenbeschaffenheit kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt werden. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, andere.
- **DEBTI32325/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hagebutten, zerkleinert (als Pulver oder als Feinschnitt) Beschaffenheit der vorgelegten Warenproben: Pulver: gelb-orangfarbenes, feines Pulver, süßlich, säuerlich, leicht fruchtig schmeckend. Feinschnitt: orangebraunes bis rotbraunes, grobkörniges Pulver, durchsetzt mit helleren Partikeln. Geschmack: süßlich, säuerlich, leicht fruchtig schmeckend. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit und der Angaben ist ein Siebdurchgang von mehr als 95 GHT bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt zu unterstellen. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, andere.
- **DEBTI4911/20-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus getrockneten Zitronen- und Orangenschalen, gemahlen. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hell- bis dunkelbraune, leicht bitter, zitrisch, nach Zitronen, Orangen und Schalenaromen schmeckende, grobkörnige Mischung. Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 2 mm: 95 GHT oder mehr Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, anderes.
- **DEBTI29750/23-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hagebutten-Feinschnitt getrocknet; orangebraunes bis rotbraunes, fein geschnittenes, getrocknetes Material von Hagebutten, durchsetzt mit helleren Partikeln. Aufgrund der Antragsangaben kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt werden. Die Ware erfüllt nach den vorliegenden Informationen die Anforderungen der ZAnm 2a) zu Kap 11 der KN. Es liegt somit nach der Warenbeschaffenheit ein Mehl, Grieß oder Pulver im Sinne der Pos 1106 der KN vor. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, andere.
- **DEBTI54530/19-1** (DE): Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbraunes, feines, in Wasser nicht lösliches Pulver, durchzogen mit weißen Partikeln, sauer und leicht bitter schmeckend. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit kann ein Siebdurchgang von mehr als 95 GHT bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt werden. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, anderes
- **DEBTI3200/19-1** (DE): Heidelbeergranulat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Heidelbeeren; Pulver aus getrockneten und geschnittenen Früchten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelviolettes Granulat, durchzogen mit hellbraunen Kernen, mit fruchtigem Geruch sowie leicht fruchtigem Geschmack nach Heidelbeeren. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit wird ein Siebdurchgang von mehr als 95 GHT bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, andere.
- **DEBTI3202/19-1** (DE): Brombeergranulat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Brombeeren; Pulver aus getrockneten und geschnittenen Früchten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelviolettes Granulat mit fruchtigem Geschmack und Geruch. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit wird ein Siebdurchgang von mehr als 95 GHT bei einer lichten Maschenweite von 2 mm als zutreffend unterstellt. Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, nicht von Bananen, andere.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1106

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Begriffe „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ sind in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 11 festgelegt. Nicht hierher gehören pastenförmige Erzeugnisse.

### Pos. 1106

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Mehl, Grieß und Pulver von Hülsenfrüchten der Position 0713. Zu dieser Position gehören insbesondere Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen oder Linsen; sie werden hauptsächlich für Suppen und Pürees verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: (a) Mehl von Sojabohnen, nicht entfettet (Position 1208). (b) Mehl von Johannisbrot (Position 1212). (c) Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen (flüssig, fest oder in Pulverform) auf der Grundlage von Mehl aus Hülsenfrüchten (Position 2104). B) Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark oder von Wurzeln oder Knollen der Position 0714. Diese Erzeugnisse werden durch Zerreiben oder Mahlen von Sagomark, getrockneten Manihokwurzeln usw. gewonnen. …

### Pos. 1106

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (424. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Juni 2007) Der Ausschuss hat entschieden, dass ein fein gemahlenes Pulver aus der Wurzel der Maca-Pflanze (Lepidium meyenii) mit der folgenden chemischen Zusammensetzung (durchschnittliche GHT) - Kohlenhydrate 75, - Proteine 10, - Wasser 9, - Fett 1, - Asche 4, verwendet als Nahrungsergänzungsmittel, in die Position 1106 (KN-Code 1106 20 90) als Pulver von Knollen der Position 0714 einzureihen ist (siehe Erläuterungen zum HS, Position 1106, Buchstabe B)). Das Erzeugnis wird hergestellt aus Wurzeln der Position 0714. …

### Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0?

Die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 umfasst Mehl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1106.30.90.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 1106.30.90.80.0 beträgt 8,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1106.30.90.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0?

1106.30.90.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1106.30.90.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

1106.30.90.80.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8 > 110630 von Erzeugnissen des Kapitels 8 > 11063090 andere > 1106309080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1106.30.90.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1106.30.90.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12960/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0?

Warennummer 1106.30.90.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/11063090800 verlinken.
