# Zolltarifnummer 1201: Sojabohnen, auch geschrotet

> Die Zolltarifnummer 1201 steht für Sojabohnen, auch geschrotet. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1201
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1201
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1201 Sojabohnen, auch geschrotet

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- EUDR: erfasst (soya)

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1201

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Sojabohnen (Samen von Glycine max) sind von unterschiedlicher Farbe (von braun zu grünlich oder schwärzlich). Sie enthalten praktisch keine Stärke, weisen jedoch einen hohen Gehalt an Protein und Fettstoffen auf. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Einreihung von ausgelösten Hülsenfrüchten, die unter der Bezeichnung „green soja beans“ oder „green beans“ gehandelt werden. Hierbei handelt es sich vielfach nicht um Sojabohnen, sondern um Bohnen, die zu Position 0713 gehören.

### Pos. 1201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Sojabohnen sind ein sehr wichtiger Ausgangsstoff für pflanzliches Öl. Die hierher gehörenden Sojabohnen können zur Entbitterung mit Wärme behandelt sein (siehe Allgemeines). Nicht zu dieser Position gehören dagegen geröstete Sojabohnen, die als Kaffeemittel verwendet werden (Position 2101). Als „Saatgut von Sojabohnen“ im Sinne der Unterposition 1201 10 gilt nur solches, das von den zuständigen nationalen Behörden als Saatgut anerkannt ist

### Pos. 1201

Zu Unterposition 1201 90: 1. Gefrorene, geschälte, unreife Sojabohnen (der Art Glycine max.), oft als Mukimame bezeichnet. Sie sind grün und haben eine längliche Form von etwa 1 bis 2 cm Länge. Sie werden vor dem Einfrieren blanchiert, aber nicht gesalzen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1201

Zu Unterposition 1201 10 00: Siehe Einführende Vorschriften der KN, Titel II - Besondere Bestimmungen, F. Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware. (entfallen)

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1201.10 zur Aussaat
- 1201.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1201?

Die Zolltarifnummer 1201 umfasst Sojabohnen, auch geschrotet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1201?

Der Drittlandszollsatz für 1201 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1201?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 1201. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1201?

1201 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1201 im Zolltarif eingeordnet?

1201 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1201?

Zu 1201 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 1201 von der EUDR betroffen?

Ja. 1201 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1201?

Position 1201 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1201 verlinken.
