# Zolltarifnummer 1204.00.90.00: Leinsamen, andere

> Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00 steht für Leinsamen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1204009000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1204.00.90.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1204 Leinsamen, auch geschrotet
    - 1204.00 Leinsamen, auch geschrotet
      - 1204.00.90 andere
        - 1204.00.90.00 Leinsamen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **NLBTI2026-0214** (NL): Een warmtekussen met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld als (warmte)kruik; - vervaardigd van geweven textiel van of 80% katoen en 20% polyester of 100% RPET (polyester); - gevuld met lijnzaad; - in de vorm van een boemerang; - in verschillende textiel varianten; - afmetingen van 18 x 29,7 x 5 cm. Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein en is verpakt in een kartonnen doos en tezamen weegt het ongeveer 760 gram.
- **NLBTI2026-0213** (NL): Een warmtekussen met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld als (warmte) kruik; - vervaardigd van geweven textiel van of 80% katoen en 20% polyester of 100% RPET (polyester); - gevuld met lijnzaad; - in verschillende textiel varianten; - afmetingen van 31 x 14,7 x 2 cm; Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein en is verpakt in een kartonnen doos met een gewicht van 365 gram.
- **FRBTIFR-BTI-2025-08197** (FR): Bouillotte sèche en tissu, garnie de graines de lin, micro-ondable, conditionnée pour la vente au détail dans un polybag pour un poids de 740 g.
- **FRBTIFR-BTI-2025-05471** (FR): Bouillotte sèche en caoutchouc garnie de graines de lin avec housse en fourrure peluche, micro-ondable, diffusant une chaleur apaisante, conditionnée pour la vente au détail pour un poids de 500 g.
- **DEBTI23229/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene hellbraun-goldgelbe, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg oder 1000 Kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI1565/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, braune Samen von Pflanzen der Art Linum usitatissimum L (Flachspflanze / gemeiner Lein), die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Die Leinsamen haben keine weitergehende, über die im Kapitel 12 zugelassene Be- oder Verarbeitung erfahren. Die Ware ist nach den ergänzenden Angaben in 25 kg Säcken, in 1.000 kg Säcken sowie 750 kg Papiersäcken verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI43068/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, dunkelbraune Leinsamen, die -außer einem Reinigungsvorgang- keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren haben. Die nicht zur Aussaat bestimmten Leinsamen sind in bedruckten Beuteln à 100 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Leinsamen, nicht zur Aussaat bestimmt.
- **DEBTI52589/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene, braune, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende unzulässige Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Säcken mit 11,34 kg, 22,68 kg oder 25 kg Inhalt bzw. in Bigbags mit 950 kg oder 1.000 kg Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Leinsamen, d. h. die Samen der Flachspflanze, sind der Ausgangsstoff für eines der wichtigsten trocknenden Öle.

### Pos. 1204

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Zusammenfassung des Urteils des Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2010 1 K 1148/07: Mit seinem Urteil 1 K 1148/07 vom 28. Oktober 2010 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass gekochte, getrocknete Leinsamen, die zur Pferdefütterung bestimmt sind, in die Codenummer 1204 00 90 00 0 (Leinsamen, auch geschrotet, andere (als zur Aussaat)) einzureihen sind. Den rohen Leinsamen wird 5 bis 10 % Wasser zugesetzt. Anschließend erfolgt eine Infrarot-Strahler-Erwärmung auf ca. 130 °C innerhalb von 20 bis 30 Sekunden. Dadurch wird das Produkt entbittert, die Haltbarkeit wird verbessert und die Verwendung erleichtert. Die organoleptische Prüfung durch das Gericht hat gezeigt, dass die in Frage stehenden Leinsamen den rohen Leinsamen ähnlicher sind als den gerösteten. …

### Pos. 1204

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1204.00.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00 umfasst Leinsamen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1204.00.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1204.00.90.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1204.00.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

1204.00.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1204.00.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1204.00.90.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1204 Leinsamen, auch geschrotet > 120400 Leinsamen, auch geschrotet > 12040090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1204.00.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1204.00.90.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0214. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

TARIC-Code 1204.00.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1204009000 verlinken.
