# Zolltarifnummer 1206.00.99.00: Sonnenblumenkerne, andere

> Die Zolltarifnummer 1206.00.99.00 steht für Sonnenblumenkerne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1206009900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1206.00.99.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
    - 1206.00 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
      - 1206.00.99 andere
        - 1206.00.99.00 Sonnenblumenkerne, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ESBTIESBTI2023SOL553** (ES): Mezcla de semillas: pipas de girasol peladas, semillas de sésamo naturalwa, semillas de lino marrón, pipas de calabaza peladas y semillas de amapola. Se emplea para añadirlas ensaladas, sopas, zumos, yogures, cereales, etc. Se presenta en bolsas de 200 gramos. Concebido para uso alimentario.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1206

Zu Unterposition 1206 0099: Hierher gehören z. B. Sonnenblumenkerne, die zur Herstellung von Speiseöl bestimmt sind. Diese Kerne werden normalerweise ungeschält in der einheitlich schwarzen Schale geliefert. Im allgemeinen ist die Länge der Kerne und der Schalen fast gleich. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa 40 bis 45 GHT.

### Pos. 1206

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus).

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1206.00.99.00.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1206.00.99.00?

Die Zolltarifnummer 1206.00.99.00 umfasst Sonnenblumenkerne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1206.00.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 1206.00.99.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1206.00.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1206.00.99.00?

1206.00.99.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1206.00.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

1206.00.99.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet > 120600 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet > 12060099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1206.00.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1206.00.99.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2023SOL553. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1206.00.99.00?

TARIC-Code 1206.00.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1206009900 verlinken.
