# Zolltarifnummer 1207.40.10.00: Sesamsamen, zur Aussaat

> Die Zolltarifnummer 1207.40.10.00 steht für Sesamsamen, zur Aussaat. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207401000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1207.40.10.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
    - 1207.40 Sesamsamen
      - 1207.40.10 zur Aussaat
        - 1207.40.10.00 Sesamsamen, zur Aussaat

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEHH/1904/08-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Sesamsamen (Art Sesamum indicum), die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Sesamsamen für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sesamsamen (zolltarifrechtlich andere Ölsamen der Position 1207) den Charakter der Ware. Die Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13.Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen ist zu beachten.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1207

Zu Unterpositionen 1207 40 10 und 1207 40 90: Hierher gehören die Samen von Varietäten oder Sorten der Sesampflanze (Sesamum indicum).

### Pos. 1207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen und Früchte, die der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ausgenommen sind Waren der Positionen 1201 bis 1206 (siehe auch Allgemeines). Von den hier erfassten Früchten und Samen sind zu nennen: Babassukerne; Nachtkerzensamen der Arten Oenothera biennis und Bassiasaat (siehe Illipesaat, Mowrasaat und Oenothera lamarckiana; Sheanüsse); Nigersaat; Baumwollsaat Oiticicasaat; Bucheckern; Palmnüsse und ihre Kerne (Elaeis guineensis); Candlenüsse; Perillasaat; Carapasamen; Pulguerasaat; Caulmoograsaat; Rizinussaat; Crotonsaat; Saflorsaat; Hanfsaat; Senfsaat; Holznüsse (Elaeococcasamen); Sesamsaat; Illipesaat; Sheanüsse; Kapoksaat; Stillingiasaat; Mohnsaat; Teesaat; Mowrasaat; Traubenkerne. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1207.40.10.00.0 zur Aussaat

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1207.40.10.00?

Die Zolltarifnummer 1207.40.10.00 umfasst Sesamsamen, zur Aussaat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1207.40.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 1207.40.10.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1207.40.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1207.40.10.00?

1207.40.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1207.40.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

1207.40.10.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet > 120740 Sesamsamen > 12074010 zur Aussaat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1207.40.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1207.40.10.00 erfasst, zum Beispiel DEHH/1904/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1207.40.10.00?

TARIC-Code 1207.40.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207401000 verlinken.
