# Zolltarifnummer 1207.40.90.00: Sesamsamen, andere

> Die Zolltarifnummer 1207.40.90.00 steht für Sesamsamen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207409000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1207.40.90.00
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
    - 1207.40 Sesamsamen
      - 1207.40.90 andere
        - 1207.40.90.00 Sesamsamen, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22383/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum nigrum (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt. Die schwarzen Samen sind in Säcken (Inhalt 25 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI22378/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum L. (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt. Die beige-braune Samen sind in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (25 kg, 1.000 kg, 750 kg, 650 kg, 675 kg) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI13772/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, trockene, geschälte Bio Sesamsamen (Sesamum indicum L). Die birnenförmigen, flachen, leicht glänzenden Samen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erhalten und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Der Sesam ist in Papiersäcken (Inhalt 25 kg) sowie in Big Bags (Inhalt 750 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI52615/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um flache, tropfenförmige, ganze, ungeschälte, dunkle und schwarze Sesamsamen (Sesamum indicum) mit einer Länge von ca. 2,5 - 3 mm und einer maximalen Breite von ca. 2 mm ohne weitere Zusätze. Die Sesamsamen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Sesamsamen sind in Säcke (Füllmenge pro Sack 25 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".
- **DEBTI52614/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um flache, tropfenförmige, ganze, ungeschälte, beige und hellbraune Sesamsamen (Sesamum indicum) mit einer Länge von ca. 2,5 - 3 mm und einer maximalen Breite von ca. 2 mm ohne weitere Zusätze. Die Sesamsamen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Sesamsamen sind in Säcke (Füllmenge pro Sack 25 kg) und Bigbag (Füllmenge pro Bigbag 1000 und 1200 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".
- **FRBTIFR-BTI-2020-06295** (FR): Graines de sésame décortiquées (Sesamum indicum), destinées à l’alimentation humaine, conditionnées pour la vente au détail en sachet de différentes contenances.
- **FRBTIFR-BTI-2019-16794** (FR): Graines de sésame noir, entières et séchées (Sesamum indicum), destinées à l’alimentation humaine.
- **FRBTIFR-BTI-2018-04631** (FR): Mélange de graines alimentaires destiné à la boulangerie pour la réalisation de pains spéciaux (soit en inclusion, soit en décor) et conditionné en sachet plastique de 2kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1207

Zu Unterpositionen 1207 40 10 und 1207 40 90: Hierher gehören die Samen von Varietäten oder Sorten der Sesampflanze (Sesamum indicum).

### Pos. 1207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen und Früchte, die der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ausgenommen sind Waren der Positionen 1201 bis 1206 (siehe auch Allgemeines). Von den hier erfassten Früchten und Samen sind zu nennen: Babassukerne; Nachtkerzensamen der Arten Oenothera biennis und Bassiasaat (siehe Illipesaat, Mowrasaat und Oenothera lamarckiana; Sheanüsse); Nigersaat; Baumwollsaat Oiticicasaat; Bucheckern; Palmnüsse und ihre Kerne (Elaeis guineensis); Candlenüsse; Perillasaat; Carapasamen; Pulguerasaat; Caulmoograsaat; Rizinussaat; Crotonsaat; Saflorsaat; Hanfsaat; Senfsaat; Holznüsse (Elaeococcasamen); Sesamsaat; Illipesaat; Sheanüsse; Kapoksaat; Stillingiasaat; Mohnsaat; Teesaat; Mowrasaat; Traubenkerne. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1207.40.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1207.40.90.00?

Die Zolltarifnummer 1207.40.90.00 umfasst Sesamsamen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1207.40.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1207.40.90.00 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1207.40.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120740. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1207.40.90.00?

1207.40.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1207.40.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1207.40.90.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet > 120740 Sesamsamen > 12074090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1207.40.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1207.40.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22383/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1207.40.90.00?

TARIC-Code 1207.40.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207409000 verlinken.
