# Zolltarifnummer 1207.99.96.10: Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita…

> Die Zolltarifnummer 1207.99.96.10 steht für Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Der Drittlandszollsatz beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207999610
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1207.99.96.10
- Drittlandszollsatz: Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
    - 1207.99 andere, andere
      - 1207.99.96 andere, andere
        - 1207.99.96.10 Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI467/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die nicht zur Aussaat bestimmten Kürbiskerne werden in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (Inhalt: 11,34 kg, 20 kg, 25 kg, 850 kg oder 950 kg) gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".
- **DEBTI24763/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kürbiskerne, bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die Kürbiskerne sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in 25 kg Gebinden gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".
- **ESBTIESBTI2022SOL682** (ES): Semillas de calabaza, naturales y peladas de la especie Skin Shine. Producto natural y sin conservantes. Envasado en bolsas, en atmósfera protectora de 150 gramos. Concebido para uso alimentario.
- **DEBTI52578/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die nicht zur Aussaat bestimmten Kürbiskerne werden in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (Inhalt: 11,34 kg, 20 kg, 25 kg, 850 kg oder 950 kg) gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".
- **DEBTI19142/20-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kürbiskerne (Artikel 11504), bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die Kürbiskerne sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in 25 kg Gebinden gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".
- **DEBTI34803/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca). Kürbisse dieser Varietät werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die nicht zur Aussaat bestimmten Kürbiskerne sind in einem etikettierten Polybeutel (Inhalt 250g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Verwendung als Lebensmittel oder als Backzutat steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".
- **FRBTIFR-BTI-2018-01165** (FR): Mélange de graines alimentaires destiné à la boulangerie conditionné pour la vente.
- **FRBTIFR-BTI-2017-08918** (FR): Mélange de graines destiné à la boulangerie conditionné pour la vente au détail en sac papier de 25 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1207

Zu Unterposition 1207 99 96: Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte und Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (so genannte Ölkürbisse) angebaut. Sie sind keine Garten- oder Gemüsekürbisse, deren Kerne zu Unterposition 1209 91 80 gehören. Nicht hierher gehören geröstete Kerne von Garten- oder Gemüsekürbissen (Unterposition 2008 19 oder 2008 97).

### Pos. 1207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen und Früchte, die der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ausgenommen sind Waren der Positionen 1201 bis 1206 (siehe auch Allgemeines). Von den hier erfassten Früchten und Samen sind zu nennen: Babassukerne; Nachtkerzensamen der Arten Oenothera biennis und Bassiasaat (siehe Illipesaat, Mowrasaat und Oenothera lamarckiana; Sheanüsse); Nigersaat; Baumwollsaat Oiticicasaat; Bucheckern; Palmnüsse und ihre Kerne (Elaeis guineensis); Candlenüsse; Perillasaat; Carapasamen; Pulguerasaat; Caulmoograsaat; Rizinussaat; Crotonsaat; Saflorsaat; Hanfsaat; Senfsaat; Holznüsse (Elaeococcasamen); Sesamsaat; Illipesaat; Sheanüsse; Kapoksaat; Stillingiasaat; Mohnsaat; Teesaat; Mowrasaat; Traubenkerne. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1207.99.96.10.0 Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1207.99.96.10?

Die Zolltarifnummer 1207.99.96.10 umfasst Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1207.99.96.10?

Der Drittlandszollsatz für 1207.99.96.10 beträgt Cond:  B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1207.99.96.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1207.99.96.10?

1207.99.96.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1207.99.96.10 im Zolltarif eingeordnet?

1207.99.96.10 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet > 120799 andere, andere > 12079996 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1207.99.96.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1207.99.96.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI467/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1207.99.96.10?

TARIC-Code 1207.99.96.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1207999610 verlinken.
