# Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0: Forstsamen

> Die Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0 steht für Forstsamen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12099910000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1209.99.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
    - 1209.99 andere, andere
      - 1209.99.10 Forstsamen
        - 1209.99.10.00.0 Forstsamen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE8112/12-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um bis zu 2,5 cm große, braune, getrocknete Samen des Kautschukbaumes (Hevea brasiliensis, hier bezeichnet als Gummibaum). Die Samen sind in einer Kunststoffbox mit Schleifenband verpackt und sind zur Dekoration in der Weihnachtszeit bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Samen des Kautschukbaumes um Forstsamen.
- **DE18406/10-1** (DE): Laut Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um bis zu 2,5 cm große, braune, getrocknete Samen des Kautschukbaumes (Hevea brasiliensis, hier bezeichnet als Gummibaum). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Samen des Kautschukbaumes um Forstsamen.
- **DE5716/10-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um Samenkapseln mit Samen einer Rhododendronart. Bei Rhododendren handelt es sich um Ziersträucher, deren Äste und Zweige von holziger Beschaffenheit sind und die hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Rhododendronsamen um Forstsamen.
- **DE5717/10-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um Samenkapseln mit Samen von Laubbäumen der Art Cedrela odorata (Westindische Zedrele). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Samen der Westindischen Zedrele um Forstsamen.
- **DE114/10-1** (DE): Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem braunen Kunststofftopf (Höhe ca. 4 cm), - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial in einem Beutel, - einer Pflanzanleitung auf der Blisterkarte und - Samen der Mimose (Mimosa pudica Linn), die sich in zwei Beuteln befinden. Nach der Pflanzanleitung wird der Topf mit dem Granulat und den Samen befüllt und mit Wasser begossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen der Mimose den Charakter der Ware. Bei Mimosen der Art Mimosa pudica handelt es sich um Ziersträucher, deren Äste und Zweige von holziger Beschaffenheit sind und die hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden. Mimosensamen werden daher zolltarifrechtlich von dem Begriff der Forstsamen mit umfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Forstsamen bestimmt wird.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1209

Zu Unterposition 1209 99 10: Hierher gehören Samen und anderes Saatgut von Waldbäumen, auch wenn sie im Einfuhrland zur Aufzucht von Zierbäumen oder -sträuchern bestimmt sind. Als Bäume im Sinne dieser Unterposition gelten alle Bäume, Sträucher und Büsche, deren Stämme, Äste und Zweige von holziger Beschaffenheit sind. Hierher gehören folgende Samen und Früchte zur Aussaat: 1. von Bäumen europäischer und exotischer Arten, zum Aufforsten zwecks Holzgewinnung, aber auch zur Befestigung des Bodens oder zu dessen Schutz gegen Erosion; 2. von Zierbäumen, von Bäumen für Parkanlagen, öffentliche und private Gärten sowie von so genannten „Allee-Bäumen“ für öffentliche Plätze, Straßen, Kanäle usw. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0 umfasst Forstsamen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.99.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1209.99.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1209.99.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120999. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0?

1209.99.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1209.99.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1209.99.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120999 andere, andere > 12099910 Forstsamen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.99.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.99.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE8112/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.99.10.00.0?

Warennummer 1209.99.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12099910000 verlinken.
