# Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0: Samen

> Die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0 steht für Samen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12099999100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1209.99.99.10.0
- Drittlandszollsatz: 4 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
    - 1209.99 andere, andere
      - 1209.99.99 andere, andere
        - 1209.99.99.10 Samen
          - 1209.99.99.10.0 Samen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1776/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Papayas (Carica papaya), die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Papaya-Früchte werden als Früchte vom Kapitel 08 der Kombinierten Nomenklatur erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 vorliegen.
- **DEBTI1777/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI1762/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Basilikums, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI15432/21-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen sind in bedruckten Tüten verpackt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.
- **DEBTI51924/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen vom Süßkraut/Honigkraut (Stevia rebaudiana), die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Stevia gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendet werden, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind (Position 1212). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51940/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Papayas (Carica papaya), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Papaya-Früchte werden als Früchte vom Kapitel 08 der Kombinierten Nomenklatur erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51920/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Rosmarin, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Kraut, Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
- **DEBTI51921/18-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen des Basilikums, die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden nach den ergänzenden Angaben sowohl in Kleinverpackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 genannt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen, Früchte und Sporen der zur Aussaat verwendeten Art. Erzeugnisse, die ihre Keimfähigkeit verloren haben, gehören ebenfalls hierher. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Erzeugnisse, wie sie am Schluss dieser Erläuterung aufgeführt sind, die, auch wenn sie zur Aussaat bestimmt sind, in andere Positionen der Nomenklatur eingereiht werden, weil sie üblicherweise zu anderen Zwecken verwendet werden. Hierher gehören insbesondere Samen von Rüben aller Art, Samen von Gräsern und Futterpflanzen (Luzerne, Esparsette, Klee, Schwingel, Weidelgras, Wiesenrispengras, Wiesenlieschgras usw.), Samen von Zierblumen, Gemüsesamen, Samen von Waldbäumen (einschließlich der gefüllten Zapfen der Nadelbäume), Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (andere als solche der Art Vicia faba, d. h. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0?

Die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0 umfasst Samen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.99.99.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 1209.99.99.10.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1209.99.99.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120999. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0?

1209.99.99.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1209.99.99.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

1209.99.99.10.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120999 andere, andere > 12099999 andere, andere > 1209999910 Samen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.99.99.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.99.99.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1776/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0?

Warennummer 1209.99.99.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12099999100 verlinken.
