# Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8: Beifuß in Aufmachung für den Küchengebrauch sowie Kamillenblüten und Haustee

> Die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8 steht für Beifuß in Aufmachung für den Küchengebrauch sowie Kamillenblüten und Haustee. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12119086908
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.8
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  - 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
    - 1211.90 andere
      - 1211.90.86 andere
        - 1211.90.86.90 andere
          - 1211.90.86.90.8 Beifuß in Aufmachung für den Küchengebrauch sowie Kamillenblüten und Haustee

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI49204/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile des Rooibos-Strauchs (Rotbusch; Aspalathus linearis), die zur Zubereitung von Aufgussgetränken verwendet werden. Die Pflanzenteile sind in 20 handelsüblichen Teebeuteln abgepackt und in einer bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Teile der Rooibos-Pflanze werden zolltarifrechtlich hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Der Genuss von Rotbusch als Kräutertee oder auch als Erfrischungsgetränk ist vergleichbar mit Erzeugnissen die als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet werden. Die mögliche Verwendung im Einzelfall zu anderen Zwecken (z.B. zur Herstellung von Medizinal-Tee) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Haustee".
- **DEBTI24890/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kamillenblüten (Flores Chamomillae, Matricaria chamomilla syn. Matricaria recutita), ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Kamillenblüten".
- **DEBTI25015/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, hell bis dunkelviolette, ganze oder geschnittene Malvenblüten (Malva sylvestris). Malvenblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Haustee.
- **DEBTI20184/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete und geschnittene Lindenblätter der Arten Tilia cordata und Tilia platyphyllos. Die Erzeugnisse sind in zwei Schnittausführungen erhältlich (grober Schnitt, Feinschnitt). Die Blätter werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu medizinischen Zwecken und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile, hauptsächlich zu Zwecken der Medizin, getrocknet, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 3 genannt, Haustee".
- **DEBTI20176/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte (gerebelte) Holunderblüten (Sambucus nigra). Holunderblüten werden nach den Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu medizinischen Zwecken und als Haustee verwendet . Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 3 genannt, Haustee".
- **DEBTI53380/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Holunderblüten. Holunderblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu medizinischen Zwecken bei Erkältungskrankheiten und als Bestandteil zahlreicher Teegemische verwendet. Aufgüsse von Holunderblüten werden auch als Haustee genossen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet, andere als in den Codenummern 1211 2000 00 0 bis 1211 9086 90 3 genannt, Haustee".
- **DEBTI13618/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, ganze oder zerkleinerte Lindenblätter der Arten Tilia cordata oder Tilia platyphyllos (Winter- und Sommerlinde). Lindenblätter werden nach Angaben in der Fachliteratur zu medizinischen Zwecken und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Haustee".
- **DEBTI13654/22-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, hell bis dunkelviolette, ganze oder geschnittene Malvenblüten (Malva sylvestris L.). Malvenblüten werden nach Angaben in der Fachliteratur hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und als Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, Haustee.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90 86: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind und in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. getrocknete Blätter vom Löwenzahn (Taraxacum officinale), 4. getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa), 5. getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). 6. Schalen von Psylliumsamen (Plantago ovata) in Form heterogener Fragmente, durch Dreschen gewonnen. 7. …

### Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90: 1. Rooibos-Tee, hergestellt aus den getrockneten Blättern des Rooibos-Strauchs (Aspalathus linearis), der zur Zubereitung von Kräutertees verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 1211

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Codenummern 1211 90 86 20 1, 1211 90 86 90 1, 1211 90 86 90 2 und 1211 90 86 90 8: Eine Aufmachung für den Küchengebrauch ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung immer gegeben, wenn die Erzeugnisse in Packungen mit einem Gewicht bis zu einem Kilogramm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 83). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 208. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. Juni 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und gemahlene Hagebutten (spec. Rosa Canina), welche zu einem losen, grobkörnigen Pulver von orangebrauner Farbe zermahlen wurden. …

### Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8?

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8 umfasst Beifuß in Aufmachung für den Küchengebrauch sowie Kamillenblüten und Haustee. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1211.90.86.90.8?

Der Drittlandszollsatz für 1211.90.86.90.8 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1211.90.86.90.8?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8?

1211.90.86.90.8 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1211.90.86.90.8 im Zolltarif eingeordnet?

1211.90.86.90.8 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert > 121190 andere > 12119086 andere > 1211908690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1211.90.86.90.8?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1211.90.86.90.8 erfasst, zum Beispiel DEBTI49204/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8?

Warennummer 1211.90.86.90.8 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/12119086908 verlinken.
