# Zolltarifnummer 1302.13.00: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, von Hopfen

> Die Zolltarifnummer 1302.13.00 steht für Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, von Hopfen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/13021300
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1302.13.00
- Drittlandszollsatz: 3,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  - 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
    - 1302.13 von Hopfen
      - 1302.13.00 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, von Hopfen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZ35-0787-2013** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o extrakt z chmele (Humulus lupulus) ve formě sypkého prášku zelenožluté barvy. Účel použití: jako surovina pro výrobu doplňků stravy. Způsob výroby: extrakcí z chmelových šištic, extrakčním činidlem je voda. Surovina obsahuje přidané inertní látky, které slouží jako zesypkovávače, protihrudkující látky a plnidla. Balení: plastové nádoby o obsahu 25 kg.
- **SK46386/04/5202/423** (SK): Extrakt šištice chmeľu obyčajného. Ide o oranžovohnedý číry roztok typickej vône a chuti bez cudzích pachov a príchutí. Výrobok je určený pre ďaľšie použitie do kozmetických, farmaceutických a výživových doplnkov. Je balený vo vzduchotesne uzatvorených polyetylénových nádobách po 20, 50, 200 a 1000 kg.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge Zu dieser Position gehören Pflanzensäfte (pflanzliche Erzeugnisse, die gewöhnlich ohne äußere Einwirkung oder nach Anschneiden abgesondert werden) und Extrakte (pflanzliche Erzeugnisse, die aus dem ursprünglichen pflanzlichen Material mit Lösungsmittel extrahiert wurden), sofern sie nicht in Positionen mit genauerer Warenbezeichnung genannt oder inbegriffen sind (siehe die Liste der ausgeschlossenen Erzeugnisse am Ende des Abschnitts A). Diese Säfte und Auszüge unterscheiden sich von den ätherischen Ölen, Resinoiden und extrahierten Oleoresinen der Position 3301 dadurch, dass sie, abgesehen von den flüchtigen, wohlriechenden Bestandteilen, einen weit höheren Anteil an anderen Pflanzeninhaltsstoffen enthalten (z.B. Chlorophyll, Tannine, Bitterstoffe, Kohlenhydrate und andere extrahierbare Stoffe). …

### Pos. 1302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört. …

### Pos. 1302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.

### Kapitel 13

1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium (RV E1301000). Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704) (RV E1301A00); b) Malzextrakt (Position 1901) (RV E1301B00); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101) (RV E1301C00); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22) (RV E1301D00); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938 (RV E1301E00); f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939) (RV E1301F00); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006) (RV E1301G00); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3 …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1302.13.00.10 Säfte
- 1302.13.00.80 in Paketen von nicht mehr als 300 g, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss
- 1302.13.00.90 drugo

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1302.13.00?

Die Zolltarifnummer 1302.13.00 umfasst Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, von Hopfen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1302.13.00?

Der Drittlandszollsatz für 1302.13.00 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1302.13.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 130213. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1302.13.00?

1302.13.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1302.13.00 im Zolltarif eingeordnet?

1302.13.00 steht in dieser Hierarchie: 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE > 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert > 130213 von Hopfen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1302.13.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1302.13.00 erfasst, zum Beispiel CZ35-0787-2013. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1302.13.00?

KN-Code 1302.13.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/13021300 verlinken.
