# Zolltarifnummer 1401.10.00.00: Bambus

> Die Zolltarifnummer 1401.10.00.00 steht für Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1401100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1401.10.00.00
- Drittlandszollsatz: 0 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  - 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
    - 1401.10 Bambus
      - 1401.10.00.00 Bambus

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2019-17989** (FR): Pailles pour boire, fabriquées à partir de tiges de bambou. Les tiges sont nettoyées, séchées et polies aux extrémités.
- **DEBTI26173/18-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich bei den sog. "Bambusringen (Deko), Art. 191236/" um auf verschiedene Längen (max. ca. 5 cm) zugeschnittene, getrocknete Bambusrohrabschnitte mit einem Durchmesser von etwa 2 bis 4 cm. Die Bambusstücke sind offensichtlich lediglich gereinigt und geschält und zur Verwendung als Dekorationsartikel bestimmt. Derartige nicht weiter bearbeitete Bambusstücke werden -unabhängig von der beabsichtigten Verwendung- als pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art von der Position 1401 des Zolltarifs erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, Bambus".
- **GB503625769** (GB): PACK OF 10 180CMS NATURAL BAMBOO CANES. PACKED IN A POLY PLASTIC BAG WITH FULL COLOUR LABEL
- **GB501999432** (GB): BAMBOO CANES. GARDEN PRODUCT. MULTI PURPOSE CANES FOR PLANT SUPPORTING.
- **PLPL-WIT-2013-01760** (PL): Wyrób w postaci tyczek o różnych średnicach (5 - 100 mm), wykonany z bambusa, cięty na długość od 0,5 m do 5 m (w zależności od zamówienia), przeznaczony do stosowania w ogrodnictwie i sadownictwie. Towar pakowany w opakowania zbiorcze (po 25, 50 szt.).
- **DE8589/13-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den vorgelegten vertraulichen Abbildungen handelt es sich um auf 40 cm Länge zugeschnittene, unbehandelte Bambusrohre mit einem Durchmesser von 5 mm. Die Bambusrohre sind zur Verwendung als Pflanzstäbe bestimmt und in Verkaufsverpackungen mit einem Inhalt von 15 Stück aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, Bambus".
- **PLPL-WIT-2013-01080** (PL): Tyczki bambusowe o długości od 0,5 do 5 m, przeznaczone do stosowania w ogrodnictwie i sadownictwie. Tyczki pakowane po 25 i 50 sztuk.
- **ITIT-2016-0086-274101** (IT): CANNETTE DI BAMBU’. LA PARTE ESTERNA E’ STATA RICOPERTA DA MATERIALE PLASTICO (PVC) ALLO SCOPO DI RENDERE IL PRODOTTO PIU’ RESISTENTE AGLI AGENTI ATMOSFERICI. VENGONO UTILIZZATE PER SORREGGERE LE PIANTE DURANTE LA CRESCITA. SONO MUNITE AD UN’ESTREMITA’ DI UN PUNTALE IN PLASTICA AL FINE DI RENDERNE PIU’ AGEVOLE L’INSERIMENTO NEL TERRENO. SONO COMMERCIALIZZATE IN DIVERSE DIMENSIONI (DIAMETRO DA 8 A 10 MM, LUNGHEZZA DA 60 A 210 CM). SECONDO QUANTO DICHIARATO, LA PLASTICA RAPPRESENTA SOLO IL 5% DEL PESO E IL 16% DEL VALORE.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1401

Zu Unterposition 1401 10 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1.

### Kapitel 14

1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).

### Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1401.10.00.00.0 Bambus

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1401.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 1401.10.00.00 umfasst Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1401.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1401.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1401.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1401.10.00.00?

1401.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1401.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1401.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) > 140110 Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1401.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1401.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2019-17989. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1401.10.00.00?

TARIC-Code 1401.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1401100000 verlinken.
