# Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1: Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, genießbar

> Die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1 steht für Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, genießbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/15131191001
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 1513.11.91.00.1
- Drittlandszollsatz: 12,8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  - 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - 1513.11 Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, rohes Öl
      - 1513.11.91 anderes, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
        - 1513.11.91.00.1 Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, genießbar

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12,8 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI52573/23-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: zwei Kokosöle, pflanzliches Öl, nativ und kaltgepresst; zum Verzehr geeignet. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Beschaffenheit: weißer bis leicht gelblicher Feststoff (bei 25°C). Verpackungseinheit: je Kokosöl ein für den Einzelverkauf aufgemachtes klarsichtiges Glas mit Schraubdeckel; von außen mit einem bunt bedruckten Klebeetikett versehen; Inhalt: je 450 ml. Befund: Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert; Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen; rohes Öl; anderes; in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger; genießbar.
- **DEBTI35964/21-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Es liegen vertrauliche Angaben zur Ware und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt rohes, genießbares Pflanzenöl (Pflanzenfett) vor. Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen: rohes Öl: anderes (als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln): in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger: genießbar.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1513

Zu Unterpositionen 1513 11 und 1513 21: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1507 10.

### Kapitel 15

1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1?

Die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1 umfasst Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, genießbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1513.11.91.00.1?

Der Drittlandszollsatz für 1513.11.91.00.1 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1513.11.91.00.1?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151311. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1?

1513.11.91.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1513.11.91.00.1 im Zolltarif eingeordnet?

1513.11.91.00.1 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert > 151311 Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen, rohes Öl > 15131191 anderes, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1513.11.91.00.1?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1513.11.91.00.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI52573/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1513.11.91.00.1?

Warennummer 1513.11.91.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/15131191001 verlinken.
