# Zolltarifnummer 1521.90.99: Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), andere

> Die Zolltarifnummer 1521.90.99 steht für Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/15219099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-05-21
- Zolltarifnummer: 1521.90.99
- Drittlandszollsatz: 2,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  - 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt
    - 1521.90 andere
      - 1521.90.99 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 2,5 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32775/20-2** (DE): Es handelt sich um eine etwa 15 x 10,5 cm große, rot gefärbte Platte aus Bienenwachs, die sich zwischen zwei Schutzfolien befindet. Aus der Platte sollen Motive herausgeschnitten oder Formen gebildet werden, die dann auf eine Kerze (nicht Gegenstand der vZTA) zur Verzierung geklebt werden. Die Wachsplatte ist gemeinsam mit Abziehbildern (EB.-Nr. 32775/2020/1) und einer Anleitung (EB.-Nr. 32775/2020/3) in einem bunt bedruckten Pappkarton als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Bastelset der Unterposition (KN) 9503 0070 kommt ebenfalls nicht in Betracht, da kein Herstellungsprozess erfolgt und lediglich eine Kerze verziert werden soll. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt gefärbtes Bienenwachs vor. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt: andere: Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt: andere (als roh)" einzureihen.
- **DE780/16-1** (DE): Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Das Bienenwachs wird aus Bienenwaben gewonnen, von Bienen- und Milbenrückständen befreit und im Rohzustand (in Brocken) in die EU eingeführt (Ausfuhrländer u.a. China, Australien, Argentinien). Es hat eine gelbliche bis bräunlich Färbung und einen angenehmen Geruch. Im Rohzustand weist das Bienenwachs mechanische Verunreinigungen und Wasser auf, die für eine weitere Verwendung oder längere Lagerung hinderlich sind. Verwendung: An dem rohen Bienenwachs werden umfangreiche Verarbeitungsschritte (Erhitzung, Filtration ggf. Färbung) im Betrieb des Antragsstellers/Berechtigten durchgeführt, um es für eine anschließende Verwendung einsetzbar zu machen. Das verarbeitete Bienenwachs ist weiß bis gelb und kann sowohl für die Lebensmittelindustrie (bspw. als Überzug für Süßwaren) als auch für technische Zwecke eingesetzt werden. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Bruchstücke/Brocken aus einer geschmolzenen, schnittfesten, honiggelben Masse; schmale Seiten/Kanten mit Bruchkanten und als Formkanten der Schmelzform; Flächen mit einer glatten Seite und einer Seite mit Rissen und geschmolzenen Strukturen, mit wenigen, kleinen Stellen/Flecken von äußerlich anhaftenden, dunklen Verunreinigungen auf der Fläche mit Rissen und geschmolzenen Strukturen; im Inneren durchgehend honiggelb ohne augenscheinlich sichtbare Einschlüsse; Abmessungen der Bruchstücke/Brocken: circa 16 cm x 5,5 cm - 7,5 cm x 4 cm und 15 cm x 7,5 cm - 15 cm x 4 cm; Geruch: nach Bienenwachs. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der Untersuchung und den Angaben des Antragstellers liegt geschmolzenes Bienenwachs vor. Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt: andere als Pflanzenwachse: Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt: andere als roh.
- **FR-E4-2007-000538** (FR): CIRE D'ABEILLE BLANCHE EN PETITES PASTILLES
- **FR-E4-2005-000071** (FR): CIRE D'ABEILLE BLANCHE EN PETITES PASTILLES.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1521

Zu Unterposition 1521 9099: Hierher gehören Wachse, die geschmolzen, gepresst oder raffiniert, auch gebleicht oder gefärbt sind.

### Pos. 1521

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 28. Oktober 2021 in den Rechtssachen C‑197/20 und C-216/20 (Amtsblatt C 2/8 vom 03.01.2022) Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren Fassungen aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. …

### Kapitel 15

1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1521.90.99.00.0 Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1521.90.99?

Die Zolltarifnummer 1521.90.99 umfasst Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1521.90.99?

Der Drittlandszollsatz für 1521.90.99 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1521.90.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 152190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1521.90.99?

1521.90.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1521.90.99 im Zolltarif eingeordnet?

1521.90.99 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt > 152190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1521.90.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1521.90.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI32775/20-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1521.90.99?

KN-Code 1521.90.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/15219099 verlinken.
