# Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0: Atlantischer Lachs (Salmo salar)

> Die Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0 steht für Atlantischer Lachs (Salmo salar). Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041100300
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1604.11.00.30.0
- Drittlandszollsatz: 5,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
    - 1604.11 Lachse
      - 1604.11.00 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Lachse
        - 1604.11.00.30 Atlantischer Lachs (Salmo salar)
          - 1604.11.00.30.0 Atlantischer Lachs (Salmo salar)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,5 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI33085/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung, sog. "Schlemmerlachs mit würziger Gemüseauflage". Die Ware besteht aus einem Filet mit Haut von Fischen der Art Salmo salar (Atlantischer Lachs), welches mit einer gewürzten Gemüseauflage (Topping) versehen ist. Der Fischfleischanteil in der Lebensmittelzubreitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Das Erzeugnis ist in einem Polybeutel eingeschweißt und in einer bunt bedruckten Faltschachten aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete oder haltbar gemachte Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, von Fischen der Art Samo salar.
- **DEBTI44410/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um gefrorene Lebensmittelzubereitungen in Form von Lachs-Frischkäse-Häppchen. Diese bestehen aus Scheiben von zubereiteten, geräucherten Lachserzeugnissen aus Muskelfleischstücken von Fischen der Art Salmo salar (sog. Räucherlachs), die mit gewürzten Frischkäsezubereitungen versehen/ gefüllt und in spezifische Formen (z.B. Dreieck, Quader, Würfel) gebracht worden sind. Die Waren sind in mundgerechte Stücke/ Häppchen portioniert, verzehrfähig zubereitet und gefroren in einer Kunststoffschale (Inhalt 150 g) verpackt. Der Fischfleischanteil an den Lebensmittelzubereitungen beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete oder haltbar gemachte Fische der Art Salmo salar, in Stücken (nicht fein zerkleinert).
- **DEHH/801/08-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus 10 gefrorenen Sushizubereitungen auf der Grundlage von gekochtem Reis und jeweils einzeln verpackter Sojasauce, eingelegtem Ingwer und einer Meerrettichpaste sowie zwei Essstäbchen aus Holz besteht. Die Sushi-Zubereitungsformen (jeweils eine Lebensmittelzubereitung) sind: - 3 x Nigiri mit einem Anteil von mehr als 20 GHT an Fischstücken vom Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Reis (Pos. 1604) - 2 x mit einem Anteil von mehr als 20 GHT Garnelenabdomen (Schmetterlingsschnitt) und Reis (Pos. 1605) - 2 x Maki mit einem Anteil von mehr als 20 GHT Fischstücken vom Atlantischen Lachs (Salmo Salar), Reis und einem Algenmantel (Pos. 1604) - 2 x Maki mit Reis, Fischfleisch (weniger als 20 GHT), Sesam, Gurke und einem Algenmantel (Pos. 1904) - 1 x Maki mit Gurke, Reis und einem Algenmantel (Pos. 1904) Die Sushistücke des Kapitels 16 bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb des Kapitels 16 überwiegen die Zubereitungen der Position 1604 gewichtsmäßig gegenüber den anderen Bestandteilen des Kapitels 16.
- **DEHH/808/06-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus 10 Sushizubereitungen auf der Grundlage von gekochtem Reis und jeweils einzeln verpackter Sojasauce, eingelegtem Ingwer und einer Meerrettichpaste sowie zwei Eßstäbchen aus Holz besteht. Die Sushi-Zubereitungsformen sind: - 1 x Nigri mit Reis und Garnele (Vannamei Shrimp) - 1 x Nigri mit Reis und Surimi, mit Algenband - 1 x Nigri mit Reis und Lachs (Salmo salar) - 1 x Nigri mit Reis und Garnele, parniert (Vannamei Shrimp), mit Algenband - 1 x Maki mit Reis, Surimi und Lachsstücken (Salmo salar), mit Algenmantel - 1 x Maki mit Reis und Cucumber, mit Algenmantel - 1 x Maki mit Reis und Lachs (Salmo salar), mit Algenmantel - 1 x Maki (California Rolls) mit Reis, Cucumber, Sesam, Mayonaise und Thunfisch, mit Algenmantel - 1 x Guankanmaki Ebiko mit Reis und Shrimp roe, mit Algenmantel - 1 x Guankanmaki Tuna mit Reis, Mayonaise und Thunfisch, mit Algenmantel. Die Lebensmittelzubereitung hat einen Anteil an Fisch, Surimi und Garnelen von insgesamt über 20 GHT. Charakterverleihend für die Einreihung der Ware innerhalb der Position 1604 ist der gewichtsmäßig vorherrschende Lachsantel.
- **DEHH/796/06-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus 10 gefrorenen Sushizubereitungen auf der Grundlage von gekochtem Reis und jeweils einzeln verpackter Sojasauce, eingelegtem Ingwer und einer Meerrettichpaste sowie zwei Eßstäbchen aus Holz besteht. Die Sushi-Zubereitungsformen sind: - 2 x Nigiri mit Fischstücken vom Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Reis - 2 x Nigiri mit Garnelenabdomen (Vannamei) und Reis - 1 x Nigiri mit Surimi, Reis und Algenband - 2 x Maki mit Surimi, Lachsflocken, Spinat, Reis und Algenmantel - 1 x Maki mit Gurke, Reis und Algenmantel - 2 x Maki mit Thunfisch, Gurke, Mayonaise, Algen, Reis und Sesamkörner. Der Gehalt von Fischen und Krebstieren in den Sushi-Zubereitungsformen beträgt zusammen mehr als 20 GHT. Die Fisch- und Surimibestandteile der Pos. 1604 überwiegen dabei gewichtsmäßig gegenüber den anderen Bestandteilen. Charakterverleihend für die Einreihung der Ware innerhalb der Position 1604 sind die gewichtsmäßig vorherrschenden Lachsstücke.
- **DEHH/487/06-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus 10 Sushizubereitungen auf der Grundlage von gekochtem Reis und jeweils einzeln verpackter Sojasauce, Ingwer und einer Meerrettichpaste (Wasabi) sowie zwei Eßstäbchen besteht. Die Sushi-Zubereitungsformen sind: - 2 x Nigiri mit Fischstücken vom Atlantischen Lachs (Salmo salar), Reis und Algenblatt, - 1 x Nigiri mit Fischstücken von der Forelle (Onchorinchus mykiss) und Reis, - 1 x Nigiri mit Fischstücken vom Seehecht (Merlussius australis) und Reis, - 1 x Nigiri mit Garnelenstücken (Penaeus vannamei) und Reis, - 1 x Maki mit Lachs, Reis, rote Paprika, Sesam und Algenblatt, - 1 x Maki mit Lachs, Reis, rote Paprika, Gurke und Algenblatt, - 1 x Maki mit Reis, rote Paprika, Gurke und Algenblatt, - 1 x Maki mit Lachs, Reis, rote Paprika und Algenblatt, - 1 x Maki mit Lachs, Reis, Sesam und Algenblatt. Nach den Antragsangaben enthalten die Sushi-Zubereitungsformen einen Anteil an Fisch und Garnele von insgesamt über 20 GHT. Die Fischbestandteile der Pos. 1604 überwiegen dabei gewichtsmäßig gegen- über den anderen Bestandteilen. Charakterverleihend für die Einreihung der Ware innerhalb der Position 1604 sind die gewichtsmäßig vorherrschenden Lachsstücke.
- **DEHH/419/05-1** (DE): Nach Antragsangaben bestehen die zubereiteten Spieße (Gewicht 125 g) aus folgenden, jeweils rohen Zutaten: - 3 Stk. á ca. 18 g Fischfleischstücke vom Atlantischen Lachs der Art Salmo Salar, - 3 Stk. á ca. 12 g Champignon, - 3 Stk. á ca. 5 g grüne Paprika, - 3 Stk. á ca. 6 g Zwiebel. Die Fischfleischstücke sind der gewichtsmäßig vorherrschende Bestandteil der Spieße, wobei der Fischanteil weit über 20 GHT beträgt. Je zwei der tiefgefrorenen Lachs-Spieße werden vakuumverpackt und in einer Faltschachtel an den Endverbraucher abgegeben.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …

### Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0?

Die Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0 umfasst Atlantischer Lachs (Salmo salar). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.11.00.30.0?

Der Drittlandszollsatz für 1604.11.00.30.0 beträgt 5,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1604.11.00.30.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0?

1604.11.00.30.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1604.11.00.30.0 im Zolltarif eingeordnet?

1604.11.00.30.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160411 Lachse > 16041100 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Lachse > 1604110030 Atlantischer Lachs (Salmo salar). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.11.00.30.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.11.00.30.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33085/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.11.00.30.0?

Warennummer 1604.11.00.30.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041100300 verlinken.
