# Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0: Fische, andere

> Die Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0 steht für Fische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041100900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1604.11.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 5,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
    - 1604.11 Lachse
      - 1604.11.00 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Lachse
        - 1604.11.00.90 drugo
          - 1604.11.00.90.0 Fische, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 5,5 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI33074/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung, sog. "Schlemmerlachs mit delikater Spinatauflage". Die Ware besteht aus einem Filet mit Haut von Fischen der Art Oncorhynchus keta, welches mit einer gewürzten Spinatauflage (Topping) versehen ist. Der Fischfleischanteil in der Lebensmittelzubreitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Das Erzeugnis ist in einem Polybeutel eingeschweißt und in einer bunt bedruckten Faltschachtel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete oder haltbar gemachte Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, von Fischen der Art Oncorhynchus keta (Keta Lachs).
- **DE16252/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um gegartes Fischfleisch mit Gräten vom pazifischen Wildlachs der Art Oncorhynchus nerka. Das Fischfleisch befindet sich mit einer Aufgussflüssigkeit in einer Metalldose (Gewicht 213 g), die mit einer buntbedruckten Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Fischanteil beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, die nicht für die Verarbeitungsindustrie zum Herstellen von Pasten oder Brotaufstrich bestimmt sind.
- **DE157/11-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin bestehen die zubereiteten Lachs-Spieße (Gewicht 125g) aus folgenden jeweils rohen, tiefgefrorenen Zutaten: - Fischfleischstücke vom Lachs der Art Oncorhynchus keta - Garnelen der Art Penaeus spp. - grünen Gemüsepaprikastücken und - Zwiebelstücken. Der gewichtsmäßig vorherrschende Bestandteil der Spieße bildet das Fischfleisch mit etwa 45,8 GHT. Die Spieße sind nach Antragsangaben in einer Faltschachtel (Gewicht 1000g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Fische in Stücken vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus keta), nicht für die Verarbeitungsindustrie zur Herstellung von Pasten oder Brotaufstrich bestimmt.
- **DE18543/10-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom pazifischen Wildlachs der Spezies Oncorhynchus gorbuscha, die vor dem Gefrieren mit einer Lösung (zur Zusammensetzung der Lösung liegen vertrauliche Daten vor) versehen wurden. Durch die Zugabe der Lösung sind die Fischfilets weiter bearbeitet als in Kapitel 3 zugelassen (zubereitet). Anschließend sind die Filets entweder zu 16,5 lbs-Verarbeitungsblöcken oder zu ca. 125 g Portionen gefroren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, die nicht für die Verarbeitungsindustrie zum Herstellen von Pasten oder Brotaufstrich bestimmt sind.
- **DE6937/10-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um tiefgefrorene Filets mit Haut von Lachsen der Art Oncorhynchus gorbuscha, die mit einer Gewürzauflage aus Salz, Zucker, Thymian, schwarzem Pfeffer und Zwiebelgranulat bestrichen sind. Der Fischanteil an der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfilets werden in Kunststofffolien vakuumiert und in einer Faltschachtel (Gewicht 400 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete, Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, nicht zur Verarbeitung bestimmt.
- **DE6936/10-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um tiefgefrorene Filets mit Haut von Lachsen der Art Oncorhynchus gorbuscha, die mit einer Gewürzauflage aus Salz, Zucker, Tomaten- und Knoblauchpulver, Petersilie und Zwiebelgranulat bestrichen sind. Der Fischanteil an der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfilets werden in Kunststofffolien vakuumiert und in einer Faltschachtel (Gewicht 400 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete, Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, nicht zur Verarbeitung bestimmt.
- **DE6938/10-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um so genannte Wildlachsfilet-Spieße, bestehend aus folgenden gefrorenen Zutaten, die auf einem Holzspieß aufgesteckt und mit einer Gewürzmarinande bestrichen sind: - Fischfiletstücke von Lachsen der Oncorhynchus Arten und - grüne und rote Paprikastücke. Der Anteil des Lachsfleisches beträgt nach den Antragsangaben etwa 80%. Jeweils zwei Spieße sind in einer Vakuumverpackung abgepackt und in einer Faltschachtel (Inhalt 250 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete, Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, nicht zur Verarbeitung bestimmt.
- **DE6939/10-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um so genannte Lachs-Kabeljau-Zucchini-Spieße, bestehend aus folgenden gefrorenen Zutaten, die auf einem Holzspieß aufgesteckt sind: - Fischfiletstücke von Lachsen der Art Oncorhynchus gorbuscha, - Fischfiletstücke vom Kabeljau (Gadus macrocephalus), und - Zucchinistücke. Der Fischfleischanteil beträgt nach den Antragsangaben etwa 57 %. Innerhalb der Position 1604 überwiegt das Lachsfiletfleisch gegenüber dem Kabeljau. Die Spieße sind in einer vakuumierten Verpackung (420 g) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete, Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Lachs, nicht zur Verarbeitung bestimmt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …

### Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0 umfasst Fische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.11.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 1604.11.00.90.0 beträgt 5,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1604.11.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0?

1604.11.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1604.11.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

1604.11.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160411 Lachse > 16041100 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Lachse > 1604110090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.11.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.11.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33074/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.11.00.90.0?

Warennummer 1604.11.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041100900 verlinken.
