# Zolltarifnummer 1604.19.92: Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

> Die Zolltarifnummer 1604.19.92 steht für Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus). Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041992
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1604.19.92
- Drittlandszollsatz: 20 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
    - 1604.19 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere
      - 1604.19.92 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI41826/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung, die aus in Stücke geschnittenen Fischfilets vom Kabeljau (Gadus macrocephalus) und einer Basilikum-Zubereitung besteht. Der Gehalt an Kabeljau beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Zubereitung ist in einer bedruckten Konservendose aus Metall mit einem Gewicht von 170 g für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, hier vom Kabeljau (Gadus macrocephalus).
- **ESBTIESBTI2025SOL903** (ES): Trozos de bacalao (Gadus Morhua). Buñuelos descongelados, en forma redonda, empanados precocinados refrigerados. Se presentan envasados en atmósfera protectora y bandeja plástica rígida de alta barrera, film plástico transparente y etiqueta frontal o dorsal con toda la información legal requerida, con un peso variable según las unidades que contenga la bandeja. Concebido para uso alimentario
- **DEBTI48355/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Warenproben handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung (Konserve). Die Lebensmittelzubereitung besteht aus Leberstücken (nicht fein zerkleinert) von Fischen der Art Gadus morhua (Kabeljau / Dorsch), Öl und Speisesalz, welche in einer handelsüblichen Konservendose (Füllgewicht 120 g) aus Metall mit Ring-Pull-Verschlusssystem für den Einzelverkauf verpackt sind. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fisch, zubereitet, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in der Unterposition (KN) 1604 1100 bis 1604 1991 genannt, Kabeljau (Gadus morhua)".
- **DEBTI22904/19-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um eine gefrorene "Lebensmittelzubereitung" in Form von sog. Kabeljau-Nuggets. Das Erzeugnis besteht aus nicht fein zerkleinerten Stücken von Fischen der Art Gadus morhua (Kabeljau), welche mit Zitronensaft zubereitet wurden. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Ware ist in Beuteln zu 1.500 g aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in den Unterpositionen (HS) 1604 11 bis 1604 18 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 1604 1910 bis 1604 1991 erfasst, Kabeljau (Gadus morhua)".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …

### Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1604.19.92.00.0 andere, andere, Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.19.92?

Die Zolltarifnummer 1604.19.92 umfasst Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.19.92?

Der Drittlandszollsatz für 1604.19.92 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1604.19.92?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.19.92?

1604.19.92 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1604.19.92 im Zolltarif eingeordnet?

1604.19.92 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160419 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.19.92?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.19.92 erfasst, zum Beispiel DEBTI41826/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.19.92?

KN-Code 1604.19.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16041992 verlinken.
