# Zolltarifnummer 1605.53.10.10: Weichtiere, gefrorene Miesmuscheln (Mytilus edulis), gekocht, auch ohne Schale

> Die Zolltarifnummer 1605.53.10.10 steht für Weichtiere, gefrorene Miesmuscheln (Mytilus edulis), gekocht, auch ohne Schale. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1605531010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1605.53.10.10
- Drittlandszollsatz: 20 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
    - 1605.53 Weichtiere, Miesmuscheln
      - 1605.53.10 in luftdicht verschlossenen Behältnissen
        - 1605.53.10.10 Weichtiere, gefrorene Miesmuscheln (Mytilus edulis), gekocht, auch ohne Schale

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **GBBTI504290182** (GB): FROZEN WHOLE SHELL MUSSELS, COOKED AND FROZEN IN A 1KG VACUUM POUCH.
- **DE11896/13-1** (DE): Nach den Angaben der Antragsstellerin handelt es sich um eine gefrorene Meeresfrüchte-Mischung, sog. "Frutti Di Mare", bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - 25% gekochte Garnelen, geschält, nicht entdarmt (Krebstiere) - Unterposition (HS) 1605 21, - 16% gekochtes Muschelfleisch (Weichtiere/Venusmuscheln/Art Paphia undulata) - Unterposition (HS) 1605 56, - 17% gekochtes Muschelfleisch (Weichtiere/Miesmuscheln/Art Mytilus edulis) - Unterposition (HS) 1605 53, - 14% Surimizubereitung - Position 1604, - 18% rohe Kalmarringe und -tuben (Weichtiere/Kalmare/Gattung Loligo) - Position 0307, - 10% rohe Kalmarstreifen (Weichtiere/Kalmare/Gattung Loligo) - Position 0307. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird gewichtsmäßig durch die Garnelen und Weichtiere der Position 1605 bestimmt. Innerhalb der Unterposition (HS) bestimmen die Weichtiere und innerhalb der Weichtiere das gekochte Miesmuschelfleisch der Art Mytilus edulis gewichtsmäßig den Charakter der Ware. Die Meeresfrüchtemischung ist in einem luftdicht verschlossenen 1kg PE-Beutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "gekochte, gefrorene Miesmuscheln (Weichtiere) der Art Mytilus edulis in luftdicht verschlossenen Behältnissen".
- **DE3417/15-1** (DE): Nach den Antragsangaben "frutti diMare" handelt es sich um eine gefrorene Meeresfrüchte-Mischung, sog. "gefrorener Seafoodmix roh", bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - 20% gekochte, geschälte, nicht entdarmte Garnelen (Krebstiere) der Art Parapenaeopsis hardwickii (Unterposition (KN) 1605 2900), - 10% gekochtes Fleisch von Venusmuscheln (Weichtiere) der Art Paphia undulata (Unterposition (KN) 1605 5600), - 23% gekochtes Fleisch von Miesmuscheln (Weichtiere) der Art Mytilus edulis (Syn. Mytilus chilensis) (Unterposition (KN) 1605 5310), - 18% Surimizubereitung (Position 1604), - 19% rohe Tintenfischringe und -tuben von Weichtieren der Art Urotheuthis edulis (Syn. Loligo edulis) (Position 0307), - 10% rohe Tintenfischtentakeln von Weichtieren der Art Urotheuthis edulis (Syn. Loligo edulis) (Position 0307). Der Charakter der Meeresfrüchte-Mischung wird gewichtsmäßig durch die zubereiteten Garnelen und zubereiteten Weichtiere der Position 1605 bestimmt. Innerhalb der Position 1605 herrschen die Weichtiere gegenüber den Krebstieren (Garnelen) vor. Von den Weichtieren bestimmt das gekochte Fleisch von Miesmuscheln der Art Mytilus edulis (Syn. Mytilus chilensis) gewichtsmäßig den Charakter des Seafoodmixes. Die Meeresfrüchtemischung ist in einem luftdicht verschlossenen 1kg Beutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "gekochte, gefrorene Miesmuscheln (Weichtiere) der Art Mytilus edulis in luftdicht verschlossenen Behältnissen".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1605

Zu Unterposition 1605 53 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1602 50 31.

### Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

### Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 1605.53.10.10.0 gefrorene Miesmuscheln (Mytilus edulis), gekocht, auch ohne Schale

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.53.10.10?

Die Zolltarifnummer 1605.53.10.10 umfasst Weichtiere, gefrorene Miesmuscheln (Mytilus edulis), gekocht, auch ohne Schale. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.53.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 1605.53.10.10 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1605.53.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160553. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.53.10.10?

1605.53.10.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1605.53.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

1605.53.10.10 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160553 Weichtiere, Miesmuscheln > 16055310 in luftdicht verschlossenen Behältnissen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.53.10.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.53.10.10 erfasst, zum Beispiel GBBTI504290182. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.53.10.10?

TARIC-Code 1605.53.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/1605531010 verlinken.
