# Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0: Weichtiere, andere

> Die Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0 steht für Weichtiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055400900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1605.54.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 20 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
    - 1605.54 Tintenfische und Kalmare
      - 1605.54.00 Weichtiere, Tintenfische und Kalmare
        - 1605.54.00.90 andere
          - 1605.54.00.90.0 Weichtiere, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28514/25-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochte und gefrorene Tintenfischstücke/Kalmarstücke der Art Dosidicus gigas (Humboldtkalmar, Riesen-Pfeilkalmar). Durch den Kochvorgang haben die Weichtiere eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Die Ware ist in Beuteln zu 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kalmare".
- **DEBTI12245/25-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), welches mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in Verpackungen (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen".
- **DEBTI24510/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem Tintenfischsalat um eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus geräuchertem Tintenfisch, Yamakurage (chinesischer Spargelsalat), Bambussprossen, Mu-Err Pilze und weiteren Zutaten. Der Gehalt an Tintenfischen in der Lebensmittelzubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Der Tintenfischsalat ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere (Tintenfische und Kalmare), zubereitet oder haltbar gemacht".
- **DEBTI17366/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung (Artikel 1600, Seafood Cocktail), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar) der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunstoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
- **DEBTI17368/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Chuka Ika Sansai, Artikel 1574). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus giga (Riesenkalmar), welches mariniert und mit weiteren Zutaten (u.a. Pilze und Gemüse) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
- **DEBTI17360/23-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Chuka Ika Sansai). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".
- **DEBTI39860/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (NIPPONIA Chuka Ika Sansai, #99165). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".
- **DEBTI39866/21-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (WORLD SF Chuka Ika Sansai, #99583). Das Erzeugnis besteht aus Kalmarfleisch von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar), die mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt sind. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

### Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0 umfasst Weichtiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.54.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 1605.54.00.90.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1605.54.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160554. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0?

1605.54.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1605.54.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

1605.54.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160554 Tintenfische und Kalmare > 16055400 Weichtiere, Tintenfische und Kalmare > 1605540090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.54.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.54.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28514/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.54.00.90.0?

Warennummer 1605.54.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055400900 verlinken.
