# Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0: Weichtiere, Kraken

> Die Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0 steht für Weichtiere, Kraken. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055500000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1605.55.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 20 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
    - 1605.55 Kraken
      - 1605.55.00.00.0 Weichtiere, Kraken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI12992/24-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der als "Oktopus Topping (#4999)" bezeichneten Ware um gekochte, tiefgefrorene Scheiben von Kraken, versehen mit Zusatzstoffen. 20 Scheiben à 8 g sind auf einem Tray aufgemacht und in einem Beutel verpackt (Gewicht 160g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kraken".
- **DEBTI50986/23-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Tako Karaage, Art. 1634" um panierte, vorfrittierte und tiefgefrorene Fleischstücke von Kraken (Octopus vulgaris), die mit einer Panade aus u. a. Weizenmehl, Stärke, Wasser, Zucker und Gewürzen umhüllt sind (somit zubereitet). Die Octopusstücke sind jeweils in einer transparenten Verpackung aus Kunststofffolie (Inhalt: 1000 g je Beutel) in einem Karton (Inhalt: 10 Beutel x 1000 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kraken".
- **DEBTI39779/20-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um panierte, vorfrittierte und tiefgefrorene Fleischstücke von Kraken (Octopus vulgaris), die mit einer Panade aus u. a. Weizenmehl, Stärke, Wasser, Zucker und Gewürzen umhüllt sind (somit zubereitet). Die Octopusstücke sind jeweils in einer transparenten Verpackung aus Kunststofffolie (Inhalt: 1000 g je Beutel) in einem Karton (Inhalt: 10 Beutel x 1000 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kraken".
- **DE2715/16-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. gefrorene Seefrüchtemischung, bestehend aus: - 25% gekochten Garnelen (Krebstiere/Art Penaeus vannamei/lt. Antragsangaben Litopenaeus vannamei) Unterposition (HS) 1605 29, - 25% gekochtem Muschelfleisch (Weichtiere/Miesmuscheln/Art Perna viridis) Unterposition (HS) 1605 53, - 25% gekochten Kalmarstreifen (Weichtiere/Kalmare/Gattung Loligo) Unterposition (HS) 1605 54, - 25% gekochten Oktopusscheiben (Weichtiere/Kraken/Art Octopus aegina) Unterposition (HS) 1605 55. Es handelt sich bei der Seefrüchte-Mischung um eine Lebensmittelzubereitung. Innerhalb der Position 1605 ist ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar, so dass eine Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) erfolgt. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem luftdicht verschlossenen, transparenten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 1 kg für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kraken (Weichtiere), zubereitet".
- **DEBTI26936/17-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Produktinformationsblatt handelt es sich bei dem als "Chuka Idako, Artikelnummer 1582" bezeichneten Erzeugnis um gegarte, marinierte, gewürzte und tiefgefrorene Kraken der Art Octopus vulgaris. Der sog. Baby-Oktopussalat ist mit einem Inhalt von 1000 g in einem bedruckten PE-Beutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere, Kraken".
- **DEBTI26957/17-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um tiefgefrorene Fleischstücke von Kraken der Gattung Octopus, die mit einer Panade aus u.a. Weizenmehl, Stärke, Wasser, Zucker und Gewürzen umhüllt sind. Die Octopusstücke sind in einem Beutel (Inhalt 1000g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere der Gattung Octopus (Kraken).
- **DE12963/14-1** (DE): Nach den Antragsangaben besteht die sog. "Seefrüchtemischung" aus folgenden gekochten und gefrorenen Erzeugnissen: - 25 % Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Unterposition (HS) 1605 21), - 25 % Miesmuschelfleisch der Art Perna virdis (Unterposition (HS) 1605 53), - 25 % Streifen von Kalmaren der Gattung Loligo (Unterposition (HS) 1605 54) und, - 25 % Scheiben von Kraken der Art Octopus aegina (Unterposition (HS) 1605 55). Die Warenzusammenstellung besteht zu 75 % aus Weichtieren. Innerhalb der Weichtiere ist ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar, so dass eine Einreihung unter Anwendung der AV 3 c) in die als letztgenannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (HS) erfolgt. Die Meeresfrüchtemischung ist in einem luftdicht verschlossenen, transparenten Kunststoffbeutel mit einem Gewicht von 1kg für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "gekochte, gefrorene Kraken (Weichtiere) der Art Octopus aegina".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

### Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0 umfasst Weichtiere, Kraken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.55.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1605.55.00.00.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1605.55.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160555. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0?

1605.55.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1605.55.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1605.55.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160555 Kraken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.55.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.55.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12992/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.55.00.00.0?

Warennummer 1605.55.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055500000 verlinken.
