# Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0: Weichtiere, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln

> Die Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0 steht für Weichtiere, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055600000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 1605.56.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 20 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  - 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
    - 1605.56 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln
      - 1605.56.00.00.0 Weichtiere, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI24505/24-1** (DE): Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gekochtes, gefrorenes Fleisch von Muscheln der Art Paphia undulata (Familie Veneridae, Venusmuscheln, Teppichmuscheln). Das Muschelfleisch ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1.000 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitet oder haltbar gemachte Weichtiere, Venusmuscheln".
- **DEBTI22208/22-1** (DE): Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Meretrix lyrata (Venusmuschel, Veneridae), - gekochte Muscheln: Weichtiere der Art Mytilus chilensis (Miesmuschel, Mytilidae), - Kalmarringe von Weichtieren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar, Ommastrephidae), mit Wasser, Salz und Stabilisatoren versehen und - Krebstiere (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei/Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae), mit Antioxidationsmittel versehen. Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Weichtieren der Arten Meretrix lyrata und Mytilus chilensis bestimmt gegenüber dem Anteil an Weichtieren der Art Dosidicus gigas und Krebstieren der Art Litopenaeus vannamei innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Da bei gleich großen Anteilen weder das Muschelfleisch von Meretrix lyrata, noch das Muschelfleisch von Mytilus chilensis gewichtsmäßig vorherrscht, ist die Ware innerhalb der Position 1605 unter Anwendung der AV 3 c) der letzgenannten Unterposition (KN) 1605 5600 zuzuweisen. Die Lebensmittelzubereitung ist in vier Kunststoffschalen á 700 g Nettogewicht in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln".
- **DEBTI48309/20-1** (DE): Nach den Antragsangaben handelt es sich um gekochtes Fleisch von Muscheln der Art Paphia undulata (Familie Veneridae, Venusmuscheln, Teppichmuschen). Das Muschelfleisch ist in Beuteln mit einem Gewicht von 1.000 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitet oder haltbar gemachte Weichtiere, Venusmuscheln".

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

### Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

### Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

### Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0 umfasst Weichtiere, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.56.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1605.56.00.00.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 1605.56.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160556. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0?

1605.56.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 1605.56.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1605.56.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160556 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.56.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.56.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24505/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.56.00.00.0?

Warennummer 1605.56.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/16055600000 verlinken.
